Genossenschaftswohnung
6. Juni 2010 – Wohnen / Haushalt
Wohnung errichtet durch Genossenschaft
Preiswerte Mietwohnung
Die Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft errichtet wurde und dem Mieter zur Nutzung überlassen wird. Diese Wohnungen unterliegen den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.
Sind die Wohnungen von einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft errichtet worden, muss man vor der Anmietung der Wohnung Mitglied der Genossenschaft werden und einen Genossenschaftsanteil (einen festgelegten Geldbetrag), einzahlen. Auch Finanzierungsbeitrag für Grund- und Baukosten ist zu entrichten.
Vorteile der Genossenschaftswohnung sind:
- Preiswerte Miete
- Möglichkeit, ein gefördertes Darlehen in Anspruch zu nehmen
Nachteile sind:
- Nachfrage nach dieser Art von Mietwohnungen ist sehr hoch
- Anmeldungslisten sehr lang
- Keine Einsicht in die Reihung der Liste
Wenn man aus der Genossenschaftswohnung wieder auszieht, bekommt man den Finanzierungsbeitrag zurück, allerdings abzüglich 1 bis 2 Prozent Wertminderung für jedes Nutzungsjahr.
Beitrag kommentieren
Kategorien: Wohnen / Haushalt
Tags: Genossenschaft, Miete, Mietwohnung
Andere Beiträge die Sie interessieren könnten:
- Gemeindewohnung
Eigentümer von Gemeindewohnungen sind die Gemeinden. Die jeweilige Gemeinde vermietet diese Wohnungen. Die Mieten sind im Vergleich günstig, daher ist die Nachfrage sehr groß. Hauptsächlich findet man Gemeindewohnungen in Wien. Um sich als Wohnungssuchender für eine Gemeindewohnung anmelden zu können, sind gewisse Vorraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. Besitz der Österreichischen Staatsbürgerschaft, Nachweis des Wohnbedarfes, etc.
- Immobilien
Immobilien haben nicht ausschließlich die Funktion der Wohnmöglichkeit, sondern können auch eine Ertragsmöglichkeit, eine Altersvorsorge, eine Kapitalveranlagung etc. darstellen.
- Wohnungstausch-Gesetz
Tausch von Wohnungen – § 13 MRG (1) Stimmt der Vermieter dem von seinem Hauptmieter, der die Wohnung vor mehr als fünf Jahren gemietet hat, aus wichtigen, besonders sozialen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen mit einem Dritten geschlossenen Vertrag über den Tausch ihrer im selben Gemeindegebiet befindlichen Mietwohnungen zur angemessenen Befriedigung des beiderseitigen Wohnbedürfnisses nicht zu, [...]
Hinterlasse einen Kommentar
Pflichtfelder sind mit
gekennzeichnet.
Durch die Abgabe Ihres Kommentares gestatten Sie 2minus1 diesen auf dieser Website zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, daß unangebrachte, irrelevante oder beleidigende Kommentare durch den Administrator gelöscht werden.