Ablöse
Investitionsablöse
Ausgleichszahlung für Investitionen in die Wohnung, das Haus, das Büro, etc.
Einen finanziellen Ausgleich für Investitionen in eine Immobilie nennt man „Ablöse“. Häufig wird bei Verkauf bzw. Übergabe einer Wohnung Ablöse für selbst getätigte Investitionen (Erneuerung bzw. Renovierung von z.B. Küche, Bad, Sauna, Böden, Wandverbauten etc.) verlangt und auch bezahlt. Diese Ablösen können in ihrer Höhe berechtigt sein, aber auch überhöht angesetzt werden. Prüfen Sie genau, ob die Höhe der Ablöse dem wahren Wert der Investitionen (Zeitwert!) entspricht.
Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennen, dass Sie zu viel an Ablöse bezahlt haben, können Sie innerhalb von zehn Jahren die überhöhte / unberechtigte Ablöse zurückfordern. Es handelt sich hier um ein „Außerstreitverfahren“, das beim Bezirksgericht bzw. bei einer Schlichtungsstelle abgehandelt wird. Auch die Möglichkeit der Mediation zur Konfliktlösung für die Streifrage um die Ablöse kommt in Frage.
Wien:
Schlichtungsstelle in Wohnrechtsangelegenheiten
Internet: www.magwien.gv.at
Linz:
Service für MieterInnen
Internet: www.linz.at
Salzburg:
Internet: www.salzburg.gv.at
Innsbruck:
Internet: www.innsbruck.at
Kategorien: Wohnen / Haushalt
Tags: Ablöse, Investition, Schlichtungsstelle





Hinterlasse einen Kommentar
Pflichtfelder sind mit
gekennzeichnet.
Durch die Abgabe Ihres Kommentares gestatten Sie 2minus1 diesen auf dieser Website zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, daß unangebrachte, irrelevante oder beleidigende Kommentare durch den Administrator gelöscht werden.