Verlassenschaft wird geregelt
29. Juni 2010 – Todesfall / Trauer
Todesfall: Verlassenschaftsabhandlung
Das Erbe des Verstorbenen wird rechtmäßig verteilt
Nach dem Ableben eines Menschen leitet das Standesamt ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die zuständige Behörde (Bezirksgericht)bestellt einen Notar als Gerichtskommissär zur Abhandlung der Verlassenschaft. In weiterer Folge lädt der Notar die Hinterbliebenen / Erben zur Todesfallaufnahme.
Dabei sind mitzubringen:
- persönliche Daten der nächsten Verwandten.
- Abschrift aus dem Sterbebuch.
- alle persönlichen Dokumente des Verstorbenen.
- Testament(e) des Verstorbenen.
- etwaige Vormundschaftsdekrete bzw. Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter.
- letzte Pensionsabschnitte / Einkommensnachweise des Verstorbenen.
- kurze Vermögensaufstellung des Nachlasses.
- Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalls und des Begräbnisses (werden vom Nachlassvermögen abgezogen).
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Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Bezirksgericht, Erbe, Nachlass, Notar, Testament, Todesfall, Verlassenschaft
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Der Notar handelt die Verlassenschaft ab. Er verständigt alle möglichen Erben und verteilt den Nachlass unter den erbberechtigten Personen. Der Notar prüft z.B. auch das Testament auf seine Richtigkeit oder den Wert der Verlassenschaft. Kurz gesagt: Der Notar achtet darauf, dass alles rechtsmäßig abläuft.
- Definition der Verlassenschaft
Zum Erbe / Nachlass zählen sowohl Vermögenswerte als auch Schulden. Es können auch Patenrechte, Urheberrechte, Ansprüche aus Unfallsversicherungen, etc. vererbt werden. Hingegen Gewerbeberechtigungen, Titel, Familienrechte (z.B. Obsorge für Kind), etc. können nicht vererbt werden.
- Verhaltensregeln nach Ableben einer Person
Todesfall: Pflichten der Hinterbliebenen Wie verhält man sich nach dem Tod eines Menschen richtig? Nach dem Tod eines Menschen darf sein Nachlass nicht verändert und von niemandem geschmälert werden! In keinem Fall dürfen: Gegenstände weggebracht werden (Wohnungsinhalt, Zweitwohnsitz!) Dokumente / Testamente, usw. vernichtet oder entwendet werden Sparbücher, Wertpapiere,….mitgenommen werden Schmuck, Wertgegenstände etc. vorzeitig verschenkt oder [...]
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