Keine gesetzlichen Erben
6. Juni 2010 – Todesfall / Trauer
Heimfälligkeit oder Erbe an die Republik
Was passiert mit dem Nachlass, wenn es keine Erben gibt?
Gibt es kein Testament und somit auch keine testamentarischen Erben und können auch keine gesetzlichen Erben / Vermächtnisnehmer ausgeforscht werden (z.B. indem Inserate geschaltet werden, die als Erben in Frage kommende Personen aufrufen, sich zu melden) fällt das zu vererbende Vermögen an die Republik Österreich. Juristisch wird ein solcher Nachlass “heimfällig” genannt. Die Ausforschung allfällig erbberechtigter Personen fällt in den Aufgabenbereich desjenigen Notars, der mit der Abhandlung der Verlassenschaft seitens des Gerichtes beauftragt ist.
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Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Erbe, Heimfälligkeit, Nachlass, Verlassenschaft
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