Gesetzlicher Erbteil
6. Juni 2010 – Todesfall / Trauer
Kein Testament – gesetzliche Regelung Erbe
Gibt es kein Testament regelt das Gesetz den Nachlass (gesetzliche Erbfolge), d.h. die Aufteilung des zu vererbenden Vermögens unter den Erben
Der gesetzliche Erbteil wird angewandt, wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist; also ein Testament, Kodizill,…fehlt. Die zurückgeblieben Verwandten sind die rechtmäßigen Erben. Der gesetzlichen Erbfolge nach bekommen:
- Kinder und deren Nachkommen 2/3 des Nachlasses neben dem überlebenden Ehegatten. Der 2/3 Nachlass wird unter den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt, bzw. wenn kein Ehepartner mehr vorhanden ist, der gesamte Nachlass.
- Eltern des Erblassers und deren Nachkommen bekommen 1/3 des Nachlasses neben dem überlebenden Ehegatten oder den gesamten Nachlass, wenn kein Ehepartner bzw. kein Kind vorhanden ist.
- Grosseltern des Erblassers und deren Nachkommen bekommen 1/3 des Nachlasses, neben dem Ehegatten, oder den gesamten Nachlass, wenn kein Ehepartner, bzw. kein Kind vorhanden ist.
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Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Erbe, Erbfolge, Erblasser, Erbteil, Nachlass, Testament
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