Ersatzerben
21. Mai 2010 – Todesfall / Trauer
Erbe ist weggefallen
Was sind Ersatzerben?
Bei der Abfassung eines Testamentes kann man nicht nur die Erben festlegen, sondern auch Ersatzerben bestimmen, die dann als Erben eingesetzt werden, wenn Erbberechtigte vor dem Ableben des Erblassers verstorben sind oder diese das Erbe nicht antreten wollen.
Im Zweifelsfall sollte vor Formulierung des Testamentes unbedingt der Rat eines Notars oder Rechtsanwaltes eingeholt werden.
Beitrag kommentieren
Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Erbberechtigte, Erbe, Erbschaft
Andere Beiträge die Sie interessieren könnten:
- Keine gesetzlichen Erben
Gibt es keine rechtsmäßigen Erben, fällt die Verlassenschaft an die Republik. Man spricht von Heimfälligkeit.
- Enterbung-Gründe
Enterbt werden kann: Damit ein Erbe nichts erbt, auch keinen Pflichtteil, müssen die Verfehlungen des Erbberechtigten schwerwiegend sein. Der Ehepartner, wenn er gegenüber dem verstorbenen Ehepartner die Beistandspflicht grob vernachlässigt hat Wenn der Erbberechtigte vorsetzlich eine Straftat begangen hat und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die länger als 20 Jahre dauert Der oder die [...]
- Verbindlichkeiten des Erblassers
Zur Verlassenschaft zählen auch die Verbindlichkeiten des Erblasssers, Gestzestext § 548. ABGB
Hinterlasse einen Kommentar
Pflichtfelder sind mit
gekennzeichnet.
Durch die Abgabe Ihres Kommentares gestatten Sie 2minus1 diesen auf dieser Website zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, daß unangebrachte, irrelevante oder beleidigende Kommentare durch den Administrator gelöscht werden.