Erbanspruch verjährt
21. Mai 2010 – Todesfall / Trauer
Verjährung vom Erbanspruch
Wann verjährt der Anspruch auf das Erbe?
Erbansprüche verjähren prinzipiell erst nach 30 Jahren. Will man jedoch ein Testament anfechten, muss eine solche Klage binnen drei Jahren nach “Einantwortung des Erbes” eingebracht werden. Unter “Einantwortung” versteht man jenen Zeitpunkt, zu dem den Erben die Eigentumsrechte am Nachlass übertragen werden; bei Immobilien z.B. der Eintrag ins Grundbuch.
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Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Anspruch, Erbschaft, Erbteil
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