Bedingte Erbserklärung
20. Mai 2010 – Todesfall / Trauer
Erbantritt – Einschränkung
Wann ist eine bedingte Erbserklärung sinnvoll?
Es ist es ratsam, eine “bedingte Erberklärung” abzugeben, wenn die Vermutung besteht, dass das zu erwartende Erbe auch Schulden oder Zahlungsverpflichtungen beinhaltet. Für den Fall, dass die Schulden oder anderweitige finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen höher sind als dessen Nachlassvermögen, entbindet man sich damit von der Pflicht der Schuldrückzahlung.
Liegt dem Gericht eine bedingte Erberklärung vor, muss die Höhe des Verlassenschaftswertes ermittelt werden (Inventaraufstellung mit Schätzwerten)
Ebenso werden die Zahlungsverpflichtungen des Erblassers ermittelt.
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Kategorien: Todesfall / Trauer
Tags: Erbe, Erblasser, Nachlass
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