<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>2minus1 &#187; Wohnung</title>
	<atom:link href="http://www.2minus1.at/tag/wohnung/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.2minus1.at</link>
	<description>Ihr Leben allein - Informationen: kompetent, kostenlos, seriös,</description>
	<lastBuildDate>Wed, 01 Feb 2012 17:06:47 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>RE/MAX-Wohnstudie</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/remax-wohnstudie</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/remax-wohnstudie#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[RE/MAX]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnfläche]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsituation]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnstudie]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4982</guid>
		<description><![CDATA[Wie und wo wohnen die Österreicher? 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener. Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen. Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen 70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Wie und wo wohnen die Österreicher?</strong></h1>
<h3>20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation</h3>
<p>Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener.<br />
Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen.</p>
<ul>
<li>Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen</li>
<li>70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, nur 30% in Eigentum</li>
<li>Durchschnittlich 107m<sup>2</sup> Wohnfläche</li>
<li>Am zufriedensten sind Ältere und die Nutzer großer Wohnflächen.</li>
</ul>
<p><strong>Amstetten, 24. Mai 2011</strong> &#8211; 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der aktuellen Wohnsituation innerhalb von drei Jahren. So das Ergebnis der RE/MAX-Wohnstudie, die das größte Maklernetzwerk Österreichs www.remax.at, mit dem renommierten Linzer Marktforschungsinstitut market durchgeführt hat. „Dieses Ergebnis zeigt, dass für ein Fünftel der ÖsterreicherInnen die derzeitige Wohnsituation nicht wirklich passt“, erläutert der Geschäftsführer von RE/MAX Austria, Bernhard Reikersdorfer, MBA. „Der Wunsch nach einer Veränderung innerhalb der nächsten 3 Jahre ist besonders ausgeprägt bei den unter 30-Jährigen (41%), bei Mietern von Wohnungen (40%) und interessanterweise dann, wenn der Einzug erst vor einem Jahr erfolgte (33%). Die Basis für diese repräsentativen Ergebnisse liefert eine persönliche Umfrage unter 1000 Erwachsenen in ganz Österreich.</p>
<p><strong>Die derzeitigen Wohnverhältnisse</strong><br />
Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnt in einem Haus, nämlich in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern.</p>
<p>Die anderen 50% bewohnen eine Wohnung in Mehrfamilienhäusern, Wohnblöcken und Zinshäusern. „Österreich teilt sich vom Wohn- und Lebensstil in 2 gleich große Gruppen auf: Die eine Hälfte sind sogenannte Wohnungsbewohner und die andere Hälfte sogenannte Hausbewohner“, erläutert Mag. Anton E. Nenning, Marketingchef bei RE/MAX Austria.</p>
<p>„Insgesamt wohnen 6 von 10 Österreichern im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, also im Eigentum und 4 von 10 Österreichern in Miete“, so Nenning weiter.<br />
Die &gt;Hausbewohner&lt; wohnen zu 87% im Haus, das im Eigentum der Familie oder des Partners ist, nur 10% zahlen dafür Miete.<br />
Die &gt;Wohnungsbewohner&lt; wohnen zu 30% in Eigentumswohnungen und zu 36% in Mietwohnungen, 18% in Genossenschaftswohnungen und 14% in Gemeindewohnungen. Für 68% der Wohnungen bestehen Mietverhältnisse, es wohnen also nicht die Eigentümer selbst darin. „Dies zeigt aber auch, wie wichtig Eigentumswohnungen, die in weiterer Folge vermietet werden, als Wertanlage und Investitionsobjekte für die Volkswirtschaft sind,“ meint RE/MAX-Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer.</p>
<p><strong>Im Schnitt 107m²</strong><br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 107m<sup>2</sup>. Auffallend ist bei der durchschnittlichen Wohnfläche der ÖsterreicherInnen der Unterschied zwischen Stadt und Land: Während man am Land auf 133m<sup>2</sup> lebt, sind es in Klein- und Bezirksstädten 101m<sup>2</sup>, jedoch in Wien und den Landeshauptstädten nur bescheidene 81m<sup>2</sup>.<br />
„Bewohnern von Gemeindewohnungen steht im Schnitt nur die Hälfte der Wohnfläche zur Verfügung, die Eigentümer von Einfamilienhäusern nutzen können“ so Reikersdorfer.<br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern 141m<sup>2</sup>, in Eigentums- und Mietkaufwohnungen 88m<sup>2</sup>, in Mietwohnungen 73m<sup>2 </sup> und in Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen 69m<sup>2</sup>.</p>
<p><strong>Eineinhalb Jahrzehnte im selben Heim</strong><br />
Durchschnittlich bleiben die ÖsterreicherInnen 14,2 Jahre in ihrem Heim. Ein Drittel ist aber erst weniger als fünf Jahre im derzeitigen Domizil.</p>
<p>„Am längsten bleiben Bewohner in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern, nämlich im Schnitt 17,1 Jahre.“ erklärt RE/MAX-Austria Chef Reikersdorfer. Dann folgen die Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen mit 14,2 und die Eigentumswohnungen mit 13,2 Jahren. Deutlich kürzer bleiben Bewohner in Mietwohnungen, nämlich nur 7,5 Jahre. Dies zeigt sich auch deutlich in der Begründung, warum die Menschen dort wohnen: 50% der Mietwohnungsbewohner gaben an, dass sie schnell eine Unterkunft benötigt haben.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Gründe für die derzeitige Wohnsituation</strong><br />
Generell sind die wichtigsten Gründe für die persönliche derzeitige Wohnsituation die „Finanzierbarkeit“, „persönliche Bedürfnisabdeckung“, „Wohnklima“ und „Umgebung“. So geben 62% an, dass die „Leistbarkeit der Wohnung/des Hauses“ ein wichtiger Grund für die Entscheidung war, 61% dass die „Wohnung/das Haus genau ihren Wünschen entsprochen“ hat und 51% hatten sich „aufgrund der Lage im Grünen“ für das Objekt entschlossen. Weitere Motive sind: „Weil es mein Heimatort ist und viele Freunde und Bekannte dort wohnen“ (45%), „Wegen der Stadtnähe und der Annehmlichkeiten der Stadt“ (37%) sowie „Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes“ (35%). Für 34% war die „Gründung eines gemeinsamen Haushaltes“ das Argument, bzw. ebenso oft, weil „sie sich privat verändert haben“.</p>
<p>Unterschiede finden sich zwischen Wohnungsbewohnern und Häuserbewohnern vor allem beim Preisthema und der Lage: Während die Grünlage für Häuserbewohner mit 64% das wichtigste Auswahl-Motiv war (hingegen nur 34% der Wohnungsbewohner), ist die Leistbarkeit für Wohnungsnutzer (74%) essentiell, aber nur für 52% der Hausbewohner.</p>
<p><strong>Je älter die Bewohner und je länger die Wohndauer, desto geringer der Veränderungswunsch</strong></p>
<p>Selten, nämlich nur von 8%, wird ein Umzug in der Altersgruppe &gt;50plus&lt; geplant.<br />
Ebenso bei denen, deren Einzug länger als 10 Jahre her ist. Jene planen zu 7% nochmals zu übersiedeln.<br />
Genau entgegengesetzt ist es bei den Jungen, den Mietern und denen, die erst eingezogen sind: In den nächsten 3 Jahren planen die unter 30-Jährigen zu 41% eine Übersiedlung. Die Gründe liegen laut dem RE/MAX-Marketingchef auf der Hand: Auszug von zuhause, Jobwechsel, Ende des Studiums, all das fällt häufig in diesen Lebensabschnitt genauso wie das Zusammenziehen mit einem Partner.</p>
<p>Doch auch das Gegenteil, die rasche Trennung und damit der manchmal extrem kurzfristige Bedarf an Wohnfläche zeigt Spuren im Wohnverhalten:</p>
<p>Frisch Getrennte greifen vor allem auf Wohnungen und zwar Mietwohnungen zurück, weil dort die rascheste Wohn-Bedarfsdeckung möglich ist und die höchste Flexibilität geboten wird: So kommt es, dass oftmals eine kleine Mietwohnung als Zwischenlösung dient und der Wunsch nach Wohn-Veränderung bleibt. 33% der Personen, die in den letzten 12 Monaten eingezogen sind, wollen sich verändern.</p>
<p><strong>Wohnungsgröße wichtig für Wohnzufriedenheit</strong></p>
<p>Je größer die Wohnfläche, desto zufriedener und langfristiger sehen die Bewohner ihre derzeitige Wohnsituation: Bei kurzfristigen Wohnsituationen beträgt die durchschnittliche Wohnfläche 79m<sup>2</sup>, bei langfristigen 113m<sup>2</sup>.</p>
<p>Ein interessanter Aspekt ergibt sich aus dem Vergleich der Wohnflächen von Personen, die sich der Immobilienmakler bedient haben: Ihre Wohnfläche ist mit durchschnittlich 112m² um 7m² größer als jene, die ohne Makler dort gelandet sind, wo sie jetzt wohnen.</p>
<p><strong>My home is my castle… </strong><strong>Eigenes Haus macht am sesshaftesten </strong></p>
<p>Auffallend ist auch: Je größer die Wohnfläche, desto weniger häufig wird umgezogen: Von den Personen, die bis zu 60m<sup>2</sup> Wohnfläche nutzen, wollen 33% umziehen.<br />
Dagegen wollen jene, die mehr als 130m<sup>2</sup> nutzen, nur mehr zu 10% wieder weg.<br />
Ebenfalls keinen großartigen Wunsch zur Änderung der Wohnsituation haben Bewohner von Häusern (10% planen Umzug) und von Eigentums-/ Mietkaufwohnungen (20% Umzugspläne). Dagegen planen 40% der Mietwohnungsbewohner einen Umzug.</p>
<p>Man sieht also, ein eigenes Haus oder zumindest eine Eigentumswohnung führen zu einer wesentlich höheren Wohnzufriedenheit als eine Miet-, Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.</p>
<p>Statistik und Datenbasis:<br />
Untersuchung im Auftrag von RE/MAX Austria, durchgeführt von market, Linz.<br />
Untersuchungszeitraum: Jänner-Februar 2011<br />
Befragungstyp: Persönliche Interviews (face-to-face) im Rahmen einer Omnibus-Befragung, repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren,Schwankungsbreite: max. 3,16% bei 95,45% Sicherheit (Sigma 2-Niveau)<br />
Verfahren: Quota nach Bezirk, Geschlecht, Alter und Berufstätigkeit<br />
Stichprobengröße: n=1000 Personen, gewichtet entsprechend der Bevölkerungsverteilung</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em> </em></p>
<p><a href="mailto:wolfgang.wendy@reichlundpartner.at"></a><strong> </strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/remax-wohnstudie/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kauf von Immobilien</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/kauf-von-immobilien</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/kauf-von-immobilien#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 09:40:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstück]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Liegenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Objekt]]></category>
		<category><![CDATA[RE/MAX]]></category>
		<category><![CDATA[seriöse]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungskauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4639</guid>
		<description><![CDATA[Wohnungskauf/Hauskauf Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte? Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu. Fragen wie z.B.: Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich? Was ist der faire Preis für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnungskauf/Hauskauf</h1>
<h3>Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte?</h3>
<p>Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu.<br />
Fragen wie z.B.:</p>
<div class="werbung">
<p class="smalltext">Werbung:</p>
<p><a href="http://www.2minus1.at/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MTM3LDAsMCxodHRwOi8vd3d3LnJlbWF4LmF0" target="_blank" class="bildlink"><img src="http://www.2minus1.at/wp-content/banners/REMAX gr.gif" /></a></p>
</div>
<ul>
<li>Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich?</li>
<li>Was ist der faire Preis für das Objekt meiner Wahl bzw. Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis bei den Objekten, die für mich in Frage kommen?</li>
<li>Ist die Liegenschaft lastenfrei, d.h. gibt es Belastungen wie etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte und dergleichen ?</li>
<li>Wie sieht es mit Bebauungsmöglichkeiten aus? Ist eine Baugenehmigung bzw. eine Benützungsbewilligung vorhanden? Wie darf das Grundstück bebaut werden?(Bauklasse, etc.)</li>
<li>Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?</li>
<li>Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?</li>
<li>Gehört die Einrichtung zum Haus bzw. gibt es einen Preisnachlass, wenn ich das Inventar nicht möchte usw.?</li>
<li>Wann bekomme ich die Schlüssel bzw. ab wann muss ich Zahlungen für das Objekt (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom usw.) übernehmen?</li>
<li>Ist das Kaufobjekt ausreichend versichert? Kann ich die bestehende Versicherung kündigen?</li>
<li>Viele weitere Fragen</li>
</ul>
<p>Seriöse Immobilienmakler klären für Sie verlässlich alle mit dem Kauf der Immobilie zusammenhängenden Fragen.</p>
<p><strong>Tipp: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a> </strong>erstellt gemeinsam mit Ihnen mittels einer genauen Bedarfsanalyse  Ihr individuelles Anforderungsprofil und klärt Sie über alle  wesentlichen Umstände, die mit dem Kauf einer Immobilie auftreten  können, auf<strong>. </strong>Damit erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um gemeinsam  mit Ihrem<strong> RE/MAX Makler </strong>die für Sie richtige Entscheidung treffen zu  können.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/kauf-von-immobilien/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verkauf Wohnung/Haus</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/verkauf-wohnung-haus</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/verkauf-wohnung-haus#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 09:29:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Käufer]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
		<category><![CDATA[verkaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkaufsobjekt]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4632</guid>
		<description><![CDATA[Immobilie verkaufen Fragen, die vorab beim Verkauf einer Immobilien z.B. zu klären sind: Wie ist die aktuelle Marktsituation? Wie viel ist mein Objekt wert? Welchen Preis kann ich am Markt erzielen? Wofür hafte ich als Verkäufer bzw. wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Wie schaffe ich es mein Verkaufsobjekt zum bestmöglichen Preis, so rasch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilie verkaufen</h1>
<h3>Fragen, die vorab beim Verkauf einer Immobilien z.B. zu klären sind:</h3>
<ul>
<li>Wie ist die aktuelle Marktsituation?</li>
<li> Wie viel ist mein Objekt wert?</li>
<li> Welchen Preis kann ich am Markt erzielen?</li>
<li> Wofür hafte ich als Verkäufer bzw. wie sieht es mit der Gewährleistung aus?</li>
<li> Wie schaffe ich es mein Verkaufsobjekt zum bestmöglichen Preis, so rasch und angenehm wie möglich zu verkaufen?</li>
<li> Wie komme ich zu Interessenten für mein Objekt bzw. in weiterer Folge wie finde ich den passenden Käufer?</li>
<li> Wie verhindere ich Immobilientouristen?</li>
<li> Hat der Verkauf steuerliche Auswirkungen?</li>
<li> Wie sichere ich den Erhalt des Kaufpreises ab?</li>
<li> Worauf ist bei der Vertragabwicklung zu achten?</li>
<li> Was habe ich bei erfolgtem Verkauf zu tun (Übergabe, Versicherungsverträge usw)?</li>
</ul>
<p>Tipp: Dabei können Ihnen erfahrene Makler mit entsprechenden Kenntnissen des regionalen Immobilienmarktes sehr behilflich sein.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/verkauf-wohnung-haus/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vermietung Immobilie Tipps</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/vermietung-immobilie-tipps</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/vermietung-immobilie-tipps#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 23 May 2011 08:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftslokal]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietobjekt]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Untervermietung]]></category>
		<category><![CDATA[vermieten]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Vermietung]]></category>
		<category><![CDATA[Weitergabe]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4626</guid>
		<description><![CDATA[Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten Was soll man als Vermieter beachten? Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen: Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen? Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)? Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren? Welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten</h1>
<h3>Was soll man als Vermieter beachten?</h3>
<p>Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen:</p>
<ul>
<li>Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen?</li>
<li>Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)?</li>
<li>Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren?</li>
<li>Welche Beendigungsmöglichkeiten bestehen bzw. können vereinbart werden?</li>
<li>Wer ist für die Instandhaltung bzw. Erhaltung des Mietobjektes verantwortlich?</li>
<li>Darf ich eine Kaution vereinbaren und wie stelle ich deren Bezahlung sicher?</li>
<li>Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, usw.)</li>
<li>Weitere wichtige Punkte: Weitergabe/Untervermietung, Indexsicherung, Mietvertragsvergebührung, Ersatz von getätigten Investitionen</li>
</ul>
<p>Wie man sieht ist eine professionelle Beratung z.B. durch einen Makler bei der Vermietung unumgänglich. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen persönlich mit dem nötigen Fachwissen zur Verfügung steht und dafür sorgt, dass Ihr Mietobjekt an den passenden Mieter gelangt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/vermietung-immobilie-tipps/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Mietrecht-Abtretung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/mietrecht-abtretung</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/mietrecht-abtretung#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 13:48:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Abtretung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatte]]></category>
		<category><![CDATA[EhegattIn]]></category>
		<category><![CDATA[Eintritt]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmiete]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Seniorenwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 12 MRG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4304</guid>
		<description><![CDATA[Mietrechtsgesetz: § 12 MRG Hauptmiete &#8211; Ehegattin/Ehegatte und Verwandte in gerader Linie dürfen  in den Vertrag einsteigen (1) Der Hauptmieter einer Wohnung, der die Wohnung verläßt, darf seine Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder oder Geschwister abtreten, falls der Ehegatte oder die Verwandten in gerader Linie einschließlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mietrechtsgesetz: § 12 MRG</h1>
<h3>Hauptmiete &#8211; Ehegattin/Ehegatte und Verwandte in gerader Linie dürfen  in den Vertrag einsteigen</h3>
<p>(1) Der Hauptmieter einer Wohnung, der die Wohnung verläßt, darf seine Hauptmietrechte an der Wohnung seinem Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder oder Geschwister abtreten, falls der Ehegatte oder die Verwandten in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder mindestens die letzten zwei Jahre, die Geschwister mindestens die letzten fünf Jahre mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gewohnt haben. Dem mehrjährigen Aufenthalt in der Wohnung ist es gleichzuhalten, wenn der Angehörige die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen hat, beim Ehegatten auch, wenn er seit der Verehelichung, und bei Kindern auch, wenn sie seit ihrer Geburt in der Wohnung gewohnt haben, mag auch ihr Aufenthalt in der Wohnung noch nicht die vorgeschriebene Zeit gedauert haben. Der Eintritt in das Hauptmietrecht nach §§ 87 und 88 des Ehegesetzes wird dadurch nicht berührt.</p>
<p>(2) Sowohl der bisherige Hauptmieter als auch der Angehörige (die Angehörigen) sind verpflichtet, die Abtretung der Hauptmietrechte dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter kann die Rechtsfolgen des durch die Abtretung herbeigeführten Eintritts des (der) Angehörigen in das Hauptmietverhältnis ab dem der Abtretung folgenden Zinstermin geltend machen. Mehrere Angehörige, die in das Hauptmietverhältnis eintreten, sind für den Mietzins zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig.</p>
<p>(3) Ist der Mietgegenstand eine Seniorenwohnung, wurde im Mietvertrag die Bereitstellung einer Grundversorgung des Hauptmieters mit sozialen Diensten der Altenhilfe vereinbart und hatte der Hauptmieter bei Abschluss des Mietvertrags das 60. Lebensjahr bereits vollendet, so steht ihm das Recht der Abtretung der Hauptmietrechte an Verwandte in absteigender Linie einschließlich der Wahlkinder nicht zu. Eine Seniorenwohnung liegt vor, wenn sowohl die Wohnung als auch die allgemeinen Teile des Hauses, über die sie erreicht werden kann, eigens – etwa durch barrierefreie Zugänge, besondere sanitäre Einrichtungen oder besondere Sicherheitseinrichtungen – für ein altengerechtes Wohnen ausgestattet sind.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/mietrecht-abtretung/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Untervermietung verboten</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/untermiete-ist-verboten</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/untermiete-ist-verboten#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 11:24:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bewohner]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Untermiete]]></category>
		<category><![CDATA[Untermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Untermietsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Untermietzins]]></category>
		<category><![CDATA[untervermietet]]></category>
		<category><![CDATA[Untervermietung]]></category>
		<category><![CDATA[verboten]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 11 MRG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4295</guid>
		<description><![CDATA[Mietrechtsgesetz: § 11 MRG Untermietsverbot &#8211; Wann darf nicht untervermietet werden? (1) Auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann sich der Vermieter nur berufen, wenn ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vorliegt. Ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll 2. der in Aussicht genommene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<h1>Mietrechtsgesetz: § 11 MRG</h1>
<p><strong>Untermietsverbot &#8211; Wann darf nicht untervermietet werden?</strong></p>
<p>(1) Auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann sich der  Vermieter nur berufen, wenn ein wichtiger Grund gegen die  Untervermietung vorliegt. Ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung  liegt insbesondere vor, wenn</p>
<blockquote><p>1. der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll<br />
2.  der in Aussicht genommene Untermietzins eine im Vergleich zu dem vom  Untervermieter zu entrichtenden Mietzins und etwaigen sonstigen  Leistungen des Untervermieters unverhältnismäßig hohe Gegenleistung  darstellt<br />
3. die Anzahl der Bewohner einer gemieteten Wohnung  die Anzahl der Wohnräume übersteigt oder nach der Aufnahme des  Untermieters übersteigen würde, oder<br />
4. wenn mit Grund zu besorgen ist, daß der Untermieter den Frieden der Hausgemeinschaft stören wird.</p></blockquote>
<p>(2) Abs. 1 gilt nicht für eine von einer gemeinnützigen Bauvereinigung,  die auf Grund ihrer Satzung oder zufolge ihres tatsächlichen  Geschäftsbetriebes ihre Tätigkeit auf einen bestimmten Personenkreis im  Sinn des § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes  eingeschränkt hat, gemietete Wohnung.</p>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/untermiete-ist-verboten/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wohnung: Ersatz von Aufwendungen</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/wohnung-ersatz-von-aufwendungen</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/wohnung-ersatz-von-aufwendungen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 11:12:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Aufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Beendigung]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmieter]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmietzins]]></category>
		<category><![CDATA[Mietdauer]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mietverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflichtung zur Wiederherstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Vormieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 10 MRG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4291</guid>
		<description><![CDATA[Mietrechtsgesetz: § 10 MRG (1) Der Hauptmieter einer Wohnung, der in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung (§ 9) gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind, oder der solche Aufwendungen dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten hat (Abs. 6 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mietrechtsgesetz: § 10 MRG</h1>
<p>(1) Der Hauptmieter einer Wohnung, der in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Aufwendungen zur wesentlichen Verbesserung (§ 9) gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind, oder der solche Aufwendungen dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten hat (Abs. 6 erster und zweiter Satz), hat bei der Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf Ersatz dieser Aufwendungen vermindert um eine jährliche Abschreibung. Das Ausmaß dieser Abschreibung beträgt für jedes vollendete Jahr</p>
<p>1. bei den in Abs. 3 Z 1 und 3 genannten Aufwendungen ein Zehntel<br />
2. bei den von einer Gebietskörperschaft aus öffentlichen Mitteln geförderten Aufwendungen jenen Bruchteil, der sich aus der Laufzeit der Förderung errechnet<br />
3. sonst ein Zwanzigstel.</p>
<p>(2) Der Abs. 1 gilt nicht, wenn der Vermieter berechtigterweise seine Zustimmung verweigert oder an die Verpflichtung zur Wiederherstellung des früheren Zustandes gebunden hat oder wenn er deswegen, weil ihm der Hauptmieter die beabsichtigte wesentliche Veränderung nicht angezeigt hat, verhindert war, das eine oder das andere zu tun.</p>
<p>(3) Die im Abs. 1 genannten Aufwendungen sind:</p>
<p>1. die Errichtung oder die den Erfordernissen der Haushaltsführung dienende Umgestaltung von Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- (einschließlich der Errichtung von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) oder sanitären Anlagen in normaler und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Ausstattung sowie die Erneuerung einer bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandenen, aber schadhaft gewordenen Heiztherme oder eines solchen Warmwasserboilers<br />
2. die Vereinigung und die Umgestaltung der Wohnung mit der zur Zumietung angebotenen Nachbarwohnung (§ 5 Abs. 2) in normaler Ausstattung<br />
3. die gänzliche Erneuerung eines schadhaft gewordenen Fußbodens in einer dem sonstigen Ausstattungszustand der Wohnung entsprechenden Ausführung und<br />
4. andere gleich wesentliche Verbesserungen, insbesondere solche, die von einer Gebietskörperschaft aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sind.</p>
<p>(4) Der Anspruch auf Ersatz ist bei sonstigem Verlust des Anspruches dem Vermieter vom Hauptmieter unter Vorlage von Rechnungen schriftlich anzuzeigen:</p>
<p>1. bei einvernehmlicher Auflösung des Mietverhältnisses spätestens 14 Tage nach Abschluss der Auflösungsvereinbarung<br />
2. bei Aufkündigung des Mietverhältnisses durch den Hauptmieter spätestens 14 Tage nach Zustellung der Aufkündigung an den Vermieter<br />
3. in allen übrigen Fällen binnen einer Frist von zwei Monaten ab Eintritt der Rechtskraft des Räumungstitels, bei früherer Zurückstellung des Mietgegenstandes jedoch spätestens mit der Zurückstellung.</p>
<p>(4a) Entspricht eine rechtzeitig erstattete Anzeige des Ersatzanspruchs in Form oder Inhalt nicht der Regelung des Abs. 4, so hat der Vermieter den Mieter zur Verbesserung des Mangels binnen einer Frist von mindestens 14 Tagen aufzufordern. Der Verlust des Ersatzanspruchs tritt nur ein, wenn der Mieter einer solchen Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt.</p>
<p>(5) Der Hauptmieter einer Wohnung kann den Ersatzanspruch nach Abs. 1 überdies nur gerichtlich geltend machen</p>
<p>1. wenn er innerhalb von sechs Monaten nach der Zurückstellung des Mietgegenstandes dem Vermieter einen Mieter namhaft macht, der zur Befriedigung des Ersatzanspruches nach Abs. 1 bereit ist, oder<br />
2. sobald der Vermieter den Mietgegenstand sonst vermietet oder verwertet.</p>
<p>(6) Befriedigt der neue Mieter den berechtigten Ersatzanspruch des früheren Mieters, so ist die dadurch abgegoltene Aufwendung bei der Bestimmung der Höhe des zulässigen Hauptmietzinses als nicht getätigt zu behandeln. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Ansprüche des früheren Mieters befriedigt hat und den Ersatz des von ihm geleisteten Betrags nun vom neuen Mieter begehrt. Verlangt der Vermieter vom neuen Mieter keinen Ersatz, so sind die Bestimmungen über den höchstzulässigen Hauptmietzins (§ 16) uneingeschränkt anzuwenden; der Vermieter kann diesfalls den von ihm an den früheren Mieter geleisteten Betrag insoweit als Ausgabe in der Hauptmietzinsabrechnung ausweisen (§ 20 Abs. 1 Z 2), als dieser Betrag unter Annahme einer zehnjährigen gleichmäßigen Mietzinszahlung den Unterschiedsbetrag zwischen dem ohne die abgegoltene Aufwendung zulässigen Hauptmietzins und dem auf Grund dieser Aufwendung zulässigen Hauptmietzins nicht übersteigt.</p>
<p>(7) Auf den Ersatzanspruch kann der Hauptmieter im voraus nicht rechtswirksam verzichten.</p>
<p>(8) Weitergehende Ansprüche nach den §§ 1097, 1036, 1037 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben hiedurch unberührt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/wohnung-ersatz-von-aufwendungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vermieter:Bautechnische Verbesserungen</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/vermieterbautechnische-verbesserungen</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/vermieterbautechnische-verbesserungen#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 10:23:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[bautechnische]]></category>
		<category><![CDATA[Bewohner]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmieters]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Mietgegenstände]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietzinsreserven]]></category>
		<category><![CDATA[Schalldämmung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbesserungen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 4 MRG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4270</guid>
		<description><![CDATA[Mietrechtsgesetz: § 4 MRG Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen (1) Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mietrechtsgesetz: § 4 MRG</h1>
<div>
<h3>Nützliche Verbesserung durch bautechnische Maßnahmen</h3>
<p>(1) Der Vermieter hat nützliche Verbesserungen des Hauses oder  einzelner Mietgegenstände nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen  und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten durchzuführen, soweit  dies im Hinblick auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses  zweckmäßig ist; hiebei ist nützlichen Verbesserungen des Hauses  gegenüber nützlichen Verbesserungen einzelner Mietgegenstände der  Vorrang einzuräumen.</p>
<p>(2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 sind nützliche Verbesserungen:</p>
<blockquote><p>1.  die den Erfordernissen der Haushaltsführung der Bewohner dienende  Neuerrichtung oder Umgestaltung von Wasserleitungs-, Lichtleitungs-,  Gasleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen  Wärmeversorgungsanlagen), Kanalisations- und sanitären Anlagen in  normaler Ausstattung,</p>
<p>2. die Errichtung oder Ausgestaltung von der  gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden, einer zeitgemäßen  Wohnkultur entsprechenden sonstigen Anlagen in normaler Ausstattung, wie  etwa von Personenaufzügen, zentralen Waschküchen oder Schutzräumen vom  Typ Grundschutz,</p>
<p>3. Maßnahmen, die eine dem jeweiligen Stand der  Technik entsprechende Erhöhung der Schalldämmung bewirken, wie die  Verbesserung der Schalldämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden,  Dächern, Kellerdecken und obersten Geschoßdecken,</p>
<p>3a. die  Errichtung einer Anlage, die den Anschluß des Hauses (samt den einzelnen  Mietgegenständen) an eine Einrichtung zur Fernwärmeversorgung bewirkt,</p>
<p>4. die Installation einer Wasserentnahmestelle oder eines Klosettes im Inneren eines Mietgegenstandes,</p>
<p>5.  die bautechnische Umgestaltung eines Mietgegenstandes, im besonderen  einer Mietwohnung der Ausstattungskategorie D oder C in eine Mietwohnung  der Ausstattungskategorie C, B oder A.</p></blockquote>
<p>(3) Nützliche Verbesserungen sind vom Vermieter durchzuführen</p>
<blockquote><p>1.  wenn und soweit die Kosten aus den in den vorausgegangenen zehn  Kalenderjahren erzielten Mietzinsreserven einschließlich der Zuschüsse,  die zur Finanzierung der nützlichen Verbesserung gewährt werden, gedeckt  werden können und Erhaltungsarbeiten nicht erforderlich sind oder  sichergestellt ist, daß hiemit auch die erforderlichen  Erhaltungsarbeiten in einem Zug durchgeführt werden, oder</p>
<p>2. wenn  und soweit sich der Vermieter und die Mehrheit der Mieter &#8211; berechnet  nach der Anzahl der im Zeitpunkt der Vereinbarung vermieteten  Mietgegenstände &#8211; des Hauses über ihre Durchführung und die Finanzierung  des durch die in den vorausgegangenen zehn Kalenderjahren erzielten  Mietzinsreserven nicht gedeckten Teiles der Kosten schriftlich einigen  sowie überdies sichergestellt ist, daß die übrigen Mieter des Hauses  durch die Verbesserungsarbeiten finanziell nicht belastet und auch sonst  nicht übermäßig beeinträchtigt werden.</p></blockquote>
<p>(4) Nützliche  Verbesserungen im Inneren eines Mietgegenstandes bedürfen der  Zustimmung des Hauptmieters; es gilt jedoch § 30 Abs. 2 Z 16, sofern der  Hauptmieter einer mangelhaft ausgestatteten Wohnung im Sinn des § 3 Z  10 des Stadterneuerungsgesetzes, die zur Anhebung des Standards nach  Abs. 2 Z 4 geeignet ist, das vom Vermieter gestellte Anbot, die zur  Abwendung eines Enteignungsantrags nach § 14 des  Stadterneuerungsgesetzes erforderlichen bautechnischen Maßnahmen gegen  Entrichtung des für die so verbesserte Wohnung nach § 15a Abs. 3 Z 3   berechneten Hauptmietzinses durchzuführen, ablehnt und auch nicht bereit  ist, diese bautechnischen Maßnahmen selbst durchzuführen.</p>
<p>(5) Auf  Antrag auch nur eines Mieters hat der Vermieter im Miethaus einen dem  Stand der Technik entsprechenden Behindertenaufzug zu errichten, wenn  und soweit eine solche Maßnahme bei billiger Abwägung aller Interessen  dem Vermieter auch zumutbar ist; die Kosten der Herstellung und  Erhaltung dieser Anlage hat der Mieter, der den Antrag gestellt hat, dem  Vermieter zu ersetzen.</p>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/vermieterbautechnische-verbesserungen/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Hauptmiete/Untermiete</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/hauptmieteuntermiete</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/hauptmieteuntermiete#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2011 09:59:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentümer]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmiete]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietgegenstand]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrechtsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Untermiete]]></category>
		<category><![CDATA[Untermietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 2 MRG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.2minus1.at/?p=4261</guid>
		<description><![CDATA[Mietrechtsgesetz: § 2 MRG (1) Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer oder dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer der Liegenschaft oder mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses geschlossen wird. Steht der Mietgegenstand im Wohnungseigentum, so wird Hauptmiete durch den Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer begründet. Wenn am Mietgegenstand Wohnungseigentum erst begründet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mietrechtsgesetz: § 2 MRG</h1>
<p>(1) Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer oder dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer der Liegenschaft oder mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses geschlossen wird. Steht der Mietgegenstand im Wohnungseigentum, so wird Hauptmiete durch den Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer begründet. Wenn am Mietgegenstand Wohnungseigentum erst begründet werden soll, kommt durch den mit dem Wohnungseigentumsbewerber geschlossenen Mietvertrag Hauptmiete mit dem Eigentümer oder den Eigentümern der Liegenschaft zustande, doch geht mit der Begründung von Wohnungseigentum am Mietgegenstand die Rechtsstellung des Vermieters auf den Wohnungseigentümer über. An den wirksam geschlossenen Hauptmietvertrag sind ab der Übergabe des Mietgegenstandes an den Hauptmieter die Rechtsnachfolger des Vermieters auch dann gebunden, wenn der Vertrag nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist. Enthält ein Hauptmietvertrag Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts, so ist der Rechtsnachfolger des Vermieters an diese Nebenabreden nur gebunden, wenn er sie kannte oder kennen mußte. Soweit das Mietverhältnis zwischen dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses und dessen Vermieter aufgelöst wird, tritt der Vermieter in den Hauptmietvertrag zwischen dem Mieter oder Pächter des ganzen Hauses und dessen Mieter ein.</p>
<p>(2) Untermiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit einer Person geschlossen wird, die in Abs. 1 nicht genannt ist. Wird das Benützungsrecht des Untervermieters aufgelöst, so hat der Untervermieter den Untermieter hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.</p>
<p>(3) Besteht bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zweifeln, daß ein Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der einem Hauptmieter nach diesem Bundesgesetz zustehenden Rechte geschlossen wurde, so kann der Mieter, mit dem der Untermietvertrag geschlossen wurde, begehren, als Hauptmieter des Mietgegenstands mit den sich aus diesem Bundesgesetz ergebenden Rechten und Pflichten anerkannt zu werden. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Umgehungshandlung vor &#8211; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hauptmieter mehr als eine Wohnung im selben Gebäude zur Gänze untervermietet oder bei Vorliegen eines befristeten Hauptmietvertrags die Wohnung zur Gänze untervermietet -, so obliegt es dem Antragsgegner, das Fehlen der Umgehungsabsicht zu beweisen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/hauptmieteuntermiete/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wohnungsreinigung durch RaumpflegerIn</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/wohnungsreinigung-durch-raumpflegerin</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/wohnungsreinigung-durch-raumpflegerin#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 23:50:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Putzen]]></category>
		<category><![CDATA[Putzfrau]]></category>
		<category><![CDATA[Reinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Sauberkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://2minus1.lan/?p=1328</guid>
		<description><![CDATA[Wer die Wohnung bzw. das Haus selbst nicht reinigen möchte bzw. nicht putzen kann, benötigt jemanden der diese Arbeiten erledigt. RaumpflegerInnen, Putzfrauen, etc. übernehmen diese Aufgabe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Putzfrau</h1>
<h3>Wer hilft mit bei der Reinigung und Pflege meines Haushaltes?</h3>
<p>Sauberkeit und Ordnung tragen maßgeblich zum persönlichen  Wohlbefinden bei. Während  schwieriger Phasen der Umstellung des eigenen  Lebens oder wegen der beruflichen Belastung gepaart mit  Kinderbetreuung, haben Betroffene häufig weder Nerven noch Zeit, sich um  die Reinigung und Pflege des eigenen Haushaltes entsprechend zu  kümmern. Viele Firmen und Privatpersonen bieten solche Dienstleistungen  an. Die regelmäßige Anwesenheit  einer Raumpflegerin / Putzfrau kann  auch helfen der Einsamkeit etwas zu entrinnen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/wohnungsreinigung-durch-raumpflegerin/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

