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	<title>2minus1 &#187; Trennung</title>
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		<title>Scheidung meiner Eltern</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 16:01:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Seiten für Kinder/Jugendliche]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
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		<description><![CDATA[Mama und Papa lassen sich scheiden Deine Eltern trennen sich &#8211; Einige Ratschläge, die auch dir helfen könnten: Du hast ein Recht darauf zu erfahren, warum sich deine Eltern getrennt haben! Kinder sind nie an der Trennung ihrer Eltern schuld. Dafür sind immer die Eltern selbst verantwortlich. Es hat nichts mit dir zu tun, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mama und Papa lassen sich scheiden</h1>
<p><strong>Deine Eltern trennen sich &#8211; Einige Ratschläge, die auch dir helfen könnten:</strong></p>
<ul>
<li>Du hast ein Recht darauf zu erfahren, warum sich deine Eltern getrennt haben!</li>
<li>Kinder sind nie an der Trennung ihrer Eltern schuld. Dafür sind immer die Eltern selbst verantwortlich.<br />
Es hat nichts mit dir zu tun, dass sich deine Eltern getrennt haben. Das ist allein ihre Entscheidung.</li>
<li>Alle Gefühle sind erlaubt und in Ordnung. Verstecke sie nicht.<br />
Vielleicht hilft ein Boxsack oder ein Tagebuch. Es kann auch gut sein, wenn du über deine Gefühle oder das, was dich beschäftigt, sprichst.</li>
<li>Du darfst deine Mutter und deinen Vater lieb haben – auch wenn sich die Beiden nicht mehr lieb haben.</li>
<li>Verantwortung für alle großen Entscheidungen tragen die Eltern. Du musst nicht etwas entscheiden, wenn es dir zu schwierig erscheint.</li>
<li>Du hast das Recht mit beiden Eltern Zeit zu verbringen. Deine Eltern müssen eine Lösung finden, wann du mit wem deine Zeit verbringst. Entweder gehst du gleich nach der Schule zu dem Elternteil mit dem du nicht mehr ständig zusammenwohnst oder deine Eltern finden eine andere Lösung.<br />
Auf jeden Fall ist wichtig, dass sie nicht streiten, wenn du abgeholt oder zurückgebracht wirst.</li>
<li>Du hast immer die Möglichkeit zu sagen, wenn du etwas anders möchtest. Wichtig: Es soll dein Wunsch sein und nicht aus Rücksichtnahme auf deine Eltern geschehen.</li>
<li>Im Moment scheint eine Welt zusammenzubrechen – aber in einiger Zeit wird sich ein neuer Tagesablauf eingespielt haben und du gewöhnst dich an die veränderte Situation.</li>
<li>Und: Es gibt auch Gruppen, in denen andere Kinder sind, deren Eltern sich auch getrennt haben. Dort kannst du über alles reden, was du erlebt hast und wie es dir geht.</li>
</ul>
<p>Zur Verfügung gestellt von <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank"><strong>RAINBOWS</strong></a></p>
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		<title>RE/MAX-Wohnstudie</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
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		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[RE/MAX]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnfläche]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnsituation]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnstudie]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie und wo wohnen die Österreicher? 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener. Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen. Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen 70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Wie und wo wohnen die Österreicher?</strong></h1>
<h3>20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation</h3>
<p>Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener.<br />
Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen.</p>
<ul>
<li>Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen</li>
<li>70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, nur 30% in Eigentum</li>
<li>Durchschnittlich 107m<sup>2</sup> Wohnfläche</li>
<li>Am zufriedensten sind Ältere und die Nutzer großer Wohnflächen.</li>
</ul>
<p><strong>Amstetten, 24. Mai 2011</strong> &#8211; 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der aktuellen Wohnsituation innerhalb von drei Jahren. So das Ergebnis der RE/MAX-Wohnstudie, die das größte Maklernetzwerk Österreichs www.remax.at, mit dem renommierten Linzer Marktforschungsinstitut market durchgeführt hat. „Dieses Ergebnis zeigt, dass für ein Fünftel der ÖsterreicherInnen die derzeitige Wohnsituation nicht wirklich passt“, erläutert der Geschäftsführer von RE/MAX Austria, Bernhard Reikersdorfer, MBA. „Der Wunsch nach einer Veränderung innerhalb der nächsten 3 Jahre ist besonders ausgeprägt bei den unter 30-Jährigen (41%), bei Mietern von Wohnungen (40%) und interessanterweise dann, wenn der Einzug erst vor einem Jahr erfolgte (33%). Die Basis für diese repräsentativen Ergebnisse liefert eine persönliche Umfrage unter 1000 Erwachsenen in ganz Österreich.</p>
<p><strong>Die derzeitigen Wohnverhältnisse</strong><br />
Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnt in einem Haus, nämlich in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern.</p>
<p>Die anderen 50% bewohnen eine Wohnung in Mehrfamilienhäusern, Wohnblöcken und Zinshäusern. „Österreich teilt sich vom Wohn- und Lebensstil in 2 gleich große Gruppen auf: Die eine Hälfte sind sogenannte Wohnungsbewohner und die andere Hälfte sogenannte Hausbewohner“, erläutert Mag. Anton E. Nenning, Marketingchef bei RE/MAX Austria.</p>
<p>„Insgesamt wohnen 6 von 10 Österreichern im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, also im Eigentum und 4 von 10 Österreichern in Miete“, so Nenning weiter.<br />
Die &gt;Hausbewohner&lt; wohnen zu 87% im Haus, das im Eigentum der Familie oder des Partners ist, nur 10% zahlen dafür Miete.<br />
Die &gt;Wohnungsbewohner&lt; wohnen zu 30% in Eigentumswohnungen und zu 36% in Mietwohnungen, 18% in Genossenschaftswohnungen und 14% in Gemeindewohnungen. Für 68% der Wohnungen bestehen Mietverhältnisse, es wohnen also nicht die Eigentümer selbst darin. „Dies zeigt aber auch, wie wichtig Eigentumswohnungen, die in weiterer Folge vermietet werden, als Wertanlage und Investitionsobjekte für die Volkswirtschaft sind,“ meint RE/MAX-Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer.</p>
<p><strong>Im Schnitt 107m²</strong><br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 107m<sup>2</sup>. Auffallend ist bei der durchschnittlichen Wohnfläche der ÖsterreicherInnen der Unterschied zwischen Stadt und Land: Während man am Land auf 133m<sup>2</sup> lebt, sind es in Klein- und Bezirksstädten 101m<sup>2</sup>, jedoch in Wien und den Landeshauptstädten nur bescheidene 81m<sup>2</sup>.<br />
„Bewohnern von Gemeindewohnungen steht im Schnitt nur die Hälfte der Wohnfläche zur Verfügung, die Eigentümer von Einfamilienhäusern nutzen können“ so Reikersdorfer.<br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern 141m<sup>2</sup>, in Eigentums- und Mietkaufwohnungen 88m<sup>2</sup>, in Mietwohnungen 73m<sup>2 </sup> und in Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen 69m<sup>2</sup>.</p>
<p><strong>Eineinhalb Jahrzehnte im selben Heim</strong><br />
Durchschnittlich bleiben die ÖsterreicherInnen 14,2 Jahre in ihrem Heim. Ein Drittel ist aber erst weniger als fünf Jahre im derzeitigen Domizil.</p>
<p>„Am längsten bleiben Bewohner in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern, nämlich im Schnitt 17,1 Jahre.“ erklärt RE/MAX-Austria Chef Reikersdorfer. Dann folgen die Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen mit 14,2 und die Eigentumswohnungen mit 13,2 Jahren. Deutlich kürzer bleiben Bewohner in Mietwohnungen, nämlich nur 7,5 Jahre. Dies zeigt sich auch deutlich in der Begründung, warum die Menschen dort wohnen: 50% der Mietwohnungsbewohner gaben an, dass sie schnell eine Unterkunft benötigt haben.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Gründe für die derzeitige Wohnsituation</strong><br />
Generell sind die wichtigsten Gründe für die persönliche derzeitige Wohnsituation die „Finanzierbarkeit“, „persönliche Bedürfnisabdeckung“, „Wohnklima“ und „Umgebung“. So geben 62% an, dass die „Leistbarkeit der Wohnung/des Hauses“ ein wichtiger Grund für die Entscheidung war, 61% dass die „Wohnung/das Haus genau ihren Wünschen entsprochen“ hat und 51% hatten sich „aufgrund der Lage im Grünen“ für das Objekt entschlossen. Weitere Motive sind: „Weil es mein Heimatort ist und viele Freunde und Bekannte dort wohnen“ (45%), „Wegen der Stadtnähe und der Annehmlichkeiten der Stadt“ (37%) sowie „Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes“ (35%). Für 34% war die „Gründung eines gemeinsamen Haushaltes“ das Argument, bzw. ebenso oft, weil „sie sich privat verändert haben“.</p>
<p>Unterschiede finden sich zwischen Wohnungsbewohnern und Häuserbewohnern vor allem beim Preisthema und der Lage: Während die Grünlage für Häuserbewohner mit 64% das wichtigste Auswahl-Motiv war (hingegen nur 34% der Wohnungsbewohner), ist die Leistbarkeit für Wohnungsnutzer (74%) essentiell, aber nur für 52% der Hausbewohner.</p>
<p><strong>Je älter die Bewohner und je länger die Wohndauer, desto geringer der Veränderungswunsch</strong></p>
<p>Selten, nämlich nur von 8%, wird ein Umzug in der Altersgruppe &gt;50plus&lt; geplant.<br />
Ebenso bei denen, deren Einzug länger als 10 Jahre her ist. Jene planen zu 7% nochmals zu übersiedeln.<br />
Genau entgegengesetzt ist es bei den Jungen, den Mietern und denen, die erst eingezogen sind: In den nächsten 3 Jahren planen die unter 30-Jährigen zu 41% eine Übersiedlung. Die Gründe liegen laut dem RE/MAX-Marketingchef auf der Hand: Auszug von zuhause, Jobwechsel, Ende des Studiums, all das fällt häufig in diesen Lebensabschnitt genauso wie das Zusammenziehen mit einem Partner.</p>
<p>Doch auch das Gegenteil, die rasche Trennung und damit der manchmal extrem kurzfristige Bedarf an Wohnfläche zeigt Spuren im Wohnverhalten:</p>
<p>Frisch Getrennte greifen vor allem auf Wohnungen und zwar Mietwohnungen zurück, weil dort die rascheste Wohn-Bedarfsdeckung möglich ist und die höchste Flexibilität geboten wird: So kommt es, dass oftmals eine kleine Mietwohnung als Zwischenlösung dient und der Wunsch nach Wohn-Veränderung bleibt. 33% der Personen, die in den letzten 12 Monaten eingezogen sind, wollen sich verändern.</p>
<p><strong>Wohnungsgröße wichtig für Wohnzufriedenheit</strong></p>
<p>Je größer die Wohnfläche, desto zufriedener und langfristiger sehen die Bewohner ihre derzeitige Wohnsituation: Bei kurzfristigen Wohnsituationen beträgt die durchschnittliche Wohnfläche 79m<sup>2</sup>, bei langfristigen 113m<sup>2</sup>.</p>
<p>Ein interessanter Aspekt ergibt sich aus dem Vergleich der Wohnflächen von Personen, die sich der Immobilienmakler bedient haben: Ihre Wohnfläche ist mit durchschnittlich 112m² um 7m² größer als jene, die ohne Makler dort gelandet sind, wo sie jetzt wohnen.</p>
<p><strong>My home is my castle… </strong><strong>Eigenes Haus macht am sesshaftesten </strong></p>
<p>Auffallend ist auch: Je größer die Wohnfläche, desto weniger häufig wird umgezogen: Von den Personen, die bis zu 60m<sup>2</sup> Wohnfläche nutzen, wollen 33% umziehen.<br />
Dagegen wollen jene, die mehr als 130m<sup>2</sup> nutzen, nur mehr zu 10% wieder weg.<br />
Ebenfalls keinen großartigen Wunsch zur Änderung der Wohnsituation haben Bewohner von Häusern (10% planen Umzug) und von Eigentums-/ Mietkaufwohnungen (20% Umzugspläne). Dagegen planen 40% der Mietwohnungsbewohner einen Umzug.</p>
<p>Man sieht also, ein eigenes Haus oder zumindest eine Eigentumswohnung führen zu einer wesentlich höheren Wohnzufriedenheit als eine Miet-, Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.</p>
<p>Statistik und Datenbasis:<br />
Untersuchung im Auftrag von RE/MAX Austria, durchgeführt von market, Linz.<br />
Untersuchungszeitraum: Jänner-Februar 2011<br />
Befragungstyp: Persönliche Interviews (face-to-face) im Rahmen einer Omnibus-Befragung, repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren,Schwankungsbreite: max. 3,16% bei 95,45% Sicherheit (Sigma 2-Niveau)<br />
Verfahren: Quota nach Bezirk, Geschlecht, Alter und Berufstätigkeit<br />
Stichprobengröße: n=1000 Personen, gewichtet entsprechend der Bevölkerungsverteilung</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em> </em></p>
<p><a href="mailto:wolfgang.wendy@reichlundpartner.at"></a><strong> </strong></p>
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		<title>Unterstützung für Kinder</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 09:26:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kommentare / Erfahrungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschied nehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[Linz AG-Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[nahestehenden Menschen]]></category>
		<category><![CDATA[Rainbows]]></category>
		<category><![CDATA[Rettet das Kind OÖ]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[Unterstützung für Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Väter]]></category>

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		<description><![CDATA[Rettet das Kind OÖ, Rainbows und Linz AG-Bestattung helfen Seelische Begleitung für Kinder bei Todesfall oder Scheidung/Trennung Wir freuen uns sehr, dass „Rettet das Kind Oberösterreich“ die Arbeit von RAINBOWS unterstützt! Durch diese Kooperation ist es möglich, dass drei Kinder an den Camps teilnehmen können, deren Eltern/-teile derzeit nicht in der Lage sind, für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Rettet das Kind OÖ, Rainbows und Linz AG-Bestattung helfen</h1>
<p><strong>Seelische Begleitung für Kinder bei Todesfall oder Scheidung/Trennung</strong></p>
<p>Wir freuen uns sehr, dass „Rettet das Kind Oberösterreich“ die Arbeit von RAINBOWS unterstützt! Durch diese Kooperation ist es möglich, dass drei Kinder an den Camps teilnehmen können, deren Eltern/-teile derzeit nicht in der Lage sind, für die Kosten aufzukommen.</p>
<p>Ein Geschwisterpaar (Bub 10 Jahre, Mädchen 8 Jahre) und ein Bub (8 Jahre) verbringen eine Ferienwoche mit Gleichaltrigen, die eine Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erlebt haben in Ebensee bzw. in Innsbruck.<br />
Ein weiteres Mädchen (11 Jahre), welches seinen Vater durch Tod verloren hat, nimmt am Camp in St. Lambrecht teil.</p>
<p>Ziel dieser Camps ist es:</p>
<ul>
<li>die Kinder in dieser Zeit zu begleiten</li>
<li>den Kindern mit ihren Gefühlen Raum zu geben</li>
<li>sie zu stärken</li>
</ul>
<p>Neben der Auseinandersetzung mit der veränderten Lebenssituation steht aber im Vordergrund der Ferienaspekt mit Spiel, Spaß und Erholung.</p>
<p>Die wertvolle Unterstützung von „Rettet das Kind Oberösterreich“ setzt sich erfreulicher Weise in der erweiterten Zusammenarbeit mit der Linz AG &#8211; Bestattung fort: 10 oberösterreichische Kinder, die den Tod eines nahestehenden Menschen erlebt haben, können zukünftig die RAINBOWS-Begleitung „Abschied nehmen“ kostenlos in Anspruch nehmen.</p>
<p>Im Namen der betroffenen Kinder und RAINBOWS bedanken wir uns sehr herzlich!</p>
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		</item>
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		<title>Häusliche Gemeinschaft aufgehoben</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/haeusliche-gemeinschaft-aufgehoben</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Mar 2011 15:42:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[aufgehoben]]></category>
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		<category><![CDATA[EheG § 55]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Häusliche Gemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensgemeinschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[sechs Jahre]]></category>
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		<description><![CDATA[Gesetz: Auflösung der häuslichen Gemeinschaft EheG § 55 (1) Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Gesetz: Auflösung der häuslichen Gemeinschaft</strong></h1>
<h1><strong> </strong></h1>
<h3>EheG § 55</h3>
<p>(1) Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten ist.</p>
<p>(2) Dem Scheidungsbegehren ist auf Verlangen des beklagten Ehegatten auch dann nicht stattzugeben, wenn der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung allein oder überwiegend verschuldet hat und den beklagten Ehegatten die Scheidung härter träfe als denklagenden Ehegatten die Abweisung des Scheidungsbegehrens. Bei dieser Abwägung ist auf alle Umstände des Falles, besonders auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft, das Alter und die Gesundheit der Ehegatten, das Wohl der Kinder sowie auch auf die Dauer derAufhebung der häuslichen Gemeinschaft, Bedacht zu nehmen.</p>
<p>(3) Dem Scheidungsbegehren ist jedenfalls stattzugeben, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit sechs Jahren aufgehoben ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Tipps: Kinder &#8211; Scheidung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/tipps-veranstaltungen/4061</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Mar 2011 12:10:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps / Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Empfehlungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Obsorge]]></category>
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		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>

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		<description><![CDATA[Empfehlungen für Eltern, die sich trennen (nach Dr. Helmuth Figdor) Vor der Scheidung/Trennung Die Entscheidung für oder gegen eine Trennung/Scheidung sollte unabhängig von den Kindern getroffen werden Den Kindern müssen die Gründe für eine Trennung/Scheidung verständlich und ehrlich erklärt werden. Eltern dürfen nicht darauf hoffen, dass die Kinder die Trennung/Scheidung ohne massive Reaktionen hinnehmen könnten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Empfehlungen für Eltern, die sich trennen</h1>
<p>(nach Dr. Helmuth Figdor) Vor der Scheidung/Trennung</p>
<ul>
<li>Die Entscheidung für oder gegen eine Trennung/Scheidung sollte unabhängig von den Kindern getroffen werden</li>
<li>Den Kindern müssen die Gründe für eine Trennung/Scheidung verständlich und ehrlich erklärt werden.</li>
<li>Eltern dürfen nicht darauf hoffen, dass die Kinder die Trennung/Scheidung ohne massive Reaktionen hinnehmen könnten.</li>
<li>Kinder, die keine sichtbaren Reaktionen zeigen, müssen ermutigt werden, ihre Gefühle auszudrücken.</li>
<li>Die Haltung der „verantworteten Schuld“ einnehmen. Darunter ist eine  innere Einstellung des Vaters/der Mutter zu verstehen, die sich so  ausdrücken lässt: „Ich konnte nicht anders bzw. weiß, dass meine/unsere  Entscheidung langfristig auch für dich das Beste war. Aber ich weiß  auch, dass ich dir großen Schmerz zugefügt habe, und du ein Recht darauf  hast, dass ich dir helfe. Diese Schuld kann ich ertragen, weil ich  weiß, dass ich meine Entscheidung, meine Einverständnis zur Trennung im  Hinblick auf dein zukünftiges Lebensglück verantworten kann.“</li>
</ul>
<p>Erste Hilfe nach der Trennung/Scheidung</p>
<ul>
<li>Den Kindern, die Angst nehmen, an der Trennung/Scheidung schuld zu sein.</li>
<li>Die Kinder aktiv in ihren Loyalitätskonflikten entlasten.</li>
<li>(Soweit wie möglich) Regressionen zulassen.</li>
<li>Den Kindern die Angst nehmen, den nicht Obsorge berechtigten Elternteil (ganz) zu verlieren.</li>
<li>Den Kindern die Angst nehmen, eventuell auch noch den Obsorge berechtigten Elternteil zu verlieren.</li>
<li>Den Kindern helfen, ihre Gefühle nicht nur zu zeigen, sondern sie auch in Worte fassen zu können.</li>
<li>Sich nicht durch Symptome vor/während/nach den Besuchen des Kindes beim nicht Obsorge berechtigten Elternteil irritieren lassen.</li>
<li>Falls Kinder den Kontakt zum nicht Obsorge berechtigten Elternteil  strikt verweigern, von der Besuchsregelung nicht abgehen (bis ca. 12  Jahre) bzw. keine Besuchsarrangements ohne Mitbestimmung der Kinder  treffen (ab ca. 12 Jahre).</li>
<li>Wichtig ist eine intensive Beziehung zum nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil.</li>
<li>Als Mutter/Vater seine eigene Krise anerkennen und sich helfen lassen.</li>
</ul>
<p>Empfehlungen für die weitere Zukunft</p>
<ul>
<li>Keinesfalls sollte auf neue Partnerschaften der Kinder zu Liebe verzichtet werden.</li>
<li>Auch wenn Mutter/Vater eine neue Partnerschaft eingeht bzw. das Kind  einen Stiefvater/Stiefmutter erhält, darf die Beziehung zum leiblichen  Vater/Mutter nicht vermindert werden.</li>
<li>Empfehlung für beide Eltern: Helfen Sie dem Kind bei der  Beziehungsaufnahme zum neuem Partner/zur neuen Partnerin der Ex-Frau/des  Ex-Mannes.</li>
</ul>
<p>Zur Verfügung gestellt von <a href="http://www.rainbows.at/" target="_blank">RAINBOWS</a></p>
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		<item>
		<title>Trennung / Scheidung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/trennung-scheidung</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 21:03:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressen / Ansprechpartner]]></category>
		<category><![CDATA[Bezirksgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kutschera]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt St.Pölten]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>

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		<description><![CDATA[wohin können Sie sich wenden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Siehe dazu auch Bezirksgerichte:</p>
<ul>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte' title='Bezirksgerichte Burgenland'>Burgenland</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-kaerntne' title='Bezirksgerichte Kärnten'>Kärnten</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-niederoesterreich' title='Bezirksgerichte Niederösterreich'>Niederösterreich</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-oberoesterreich' title='Bezirksgerichte Oberösterreich'>Oberösterreich</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-salzburg' title='Bezirksgerichte Salzburg'>Salzburg</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-steiermark' title='Bezirksgerichte Steiermark'>Steiermark</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-tirol' title='Bezirksgerichte Tirol'>Tirol</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-vorarlberg' title='Bezirksgerichte Vorarlberg'>Vorarlberg</a></li>
<li><a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/bezirksgerichte-wien' title='Bezirksgerichte Wien'>Wien</a></li>
</ul>
<h1>Österreichweit</h1>
<h3>Institut Kutschera GmbH</h3>
<p>Eisvogelgasss 1/1<br />
1060 Wien</p>
<p>Tel.: + 43 (0) 597 50 31<br />
Fax: + 43 (0) 597 50 31 44</p>
<p><strong>Gesundheit in Resonanz &#8211; In Resonanz sein mit uns und all dem, was uns umgibt</strong></p>
<p>E-Mail: <a href="mailto:office@kutschera.org">office@kutschera.org</a><br />
Homepage: <a href="http://www.kutschera.org" target="_blank">www.kutschera.org</a></p>
<h1>Niederösterreich</h1>
<h3>Rechtsanwälte Haftner Schobel Mayer</h3>
<p>Wienerstr. 12<br />
3100 St. Pölten</p>
<p>Tel.: + 43 2742 / 354 234<br />
Fax: + 43 2742 / 351 448</p>
<p><strong>FALLWEISE DIE BESTEN &#8211; RECHTSANWÄLTE:</strong><br />
Familien-, Scheidung-, Insolvenz-, Wirtschaftsrecht: Dr.Hans Jörg Haftner<br />
Insolvenz-, Bank-, Vertrag-, Gesellschafts-, Strafrecht: Dr.Peter Schobel<br />
Gesellschafts-, Vertrags-, Arbeits-, Sozial-, Sportrecht:&gt; Mag.Markus Mayer<br />
Liegenschafts-, Bau-, Miet-, Vergabe-, Verwaltungsrecht: Mag.Alois Strohmayer</p>
<p>EMail: <a href="mailto:office@plusjus.at">office@plusjus.at</a><br />
Homepage: <a href="http://www.plusjus.at" target="_blank">www.plusjus.at</a></p>

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		</item>
		<item>
		<title>Begleitung von Kindern bei Scheidung oder Todesfall</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 10:59:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressen / Ansprechpartner]]></category>
		<category><![CDATA[Begleitung]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendliche]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[nahe Bezugspersonen]]></category>
		<category><![CDATA[Rainbows]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Tod]]></category>
		<category><![CDATA[Todesfall]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>

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		<description><![CDATA[Rainbows – Ihr Spezialist für: Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nach der Trennung/Scheidung ihrer Eltern oder dem Tod naher Bezugspersonen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Rainbows</h1>
<p>Ihr Spezialist für: Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen nach der Trennung/Scheidung ihrer Eltern oder dem Tod naher Bezugspersonen.</p>

<p><strong>Österreichweit</strong></p>
<p>Theodor-Körner-Str. 182/I<br />
8010 Graz<strong><br />
</strong>Tel.: +43 / 316 / 68 86 70<br />
E-Mail: <a href="mailto:office@rainbows.at">office@rainbows.at</a><br />
Homepage: <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">http://www.rainbows.at</a></p>
<h3>Burgenland</h3>
<p>St. Rochusstr. 15<br />
7000 Eisenstadt<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Dienstag und Mittwoch von 09.00 bis 15.00 Uhr</p>
<p><strong>Tel.: </strong>+43 (0) 2682 / 73 600 / 313<br />
<strong> Fax:</strong> +43 (0) 2682 / 73 600 / 306<br />
<strong>EMail: </strong><a href="mailto:rainbows@eisenstadt.caritas.at">rainbows@eisenstadt.caritas.at<br />
</a><strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Kärnten</h3>
<p>Tarviser Straße 30<br />
9020 Klagenfurt<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag bis Donnerstag von 08.00 bis  16.00 Uhr</p>
<p><strong>Tel.:</strong> +43 (0) 463 / 5877 / 2441<br />
<strong> Fax:</strong> +43 (0) 463 / 5877 / 2399<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:rainbows@kath-kirche-kaernten.at">rainbows@kath-kirche-kaernten.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Niederösterreich</h3>
<p><em><strong>Westliches Niederösterreich</strong></em></p>
<p>Schreinerg. 1 / Stiege 2<br />
3100 St. Pölten<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag bis Donnerstag von 8.00 – 12.00  Uhr</p>
<p><strong>Tel.:</strong> +43 (0) 2742 / 266 19<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:rainbows.ka.stpoelten@kirche.at">rainbows.ka.stpoelten@kirche.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<p><em><strong>Östliches Niederösterreich:</strong></em></p>
<p><strong>Bürozeiten:</strong> Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr,<br />
Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr</p>
<p>Stephansplatz 6 /Stg. 3/5.Stock /Zimmer 12<br />
1010 Wien<strong><br />
Tel.:</strong> +43 (01) 51 552 / 3393<br />
<strong> Fax: </strong>+43 (01) 51 552 / 20 70<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:rainbows.wien@edw.or.at">rainbows.wien@edw.or.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Oberösterreich</h3>
<p>Stelzhamerstraße 5a<br />
4810 Gmunden<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag, Mittwoch, Donnerstagvon 08.30 bis  12.30 Uhr<br />
und nach Vereinbarung</p>
<p><strong>Tel.: </strong>+43 (0) 7612 / 63 0 56<br />
<strong> Fax:</strong> +43 (0) 7612 / 63 0 56<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:ooe@rainbows.at">ooe@rainbows.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Salzburg</h3>
<p>Augustinergasse 9 a<br />
5020 Salzburg<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr,<br />
Dienstag, Mittwoch von 08.30 bis 12:30<br />
und nach Vereinbarung</p>
<p><strong>Tel.: </strong>+43 (0) 662 / 82 56 75<br />
<strong>Fax: </strong>+43 (0) 662 / 82 56 75<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:salzburg@rainbows.at">salzburg@rainbows.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Steiermark</h3>
<p>Theodor Körner-Straße 182 / 1<br />
8010 Graz<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr<br />
und Montag 14.00 bis 16.00 Uhr</p>
<p><strong>Tel.: </strong>+43 (0) 316 / 67 87 83<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:office@stmk.rainbows.at">office@stmk.rainbows.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Tirol</h3>
<p>Gutenbergstraße 5<br />
6020 Innsbruck<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00  Uhr<br />
und nach Vereinbarung</p>
<p><strong>Tel.:</strong> +43 (0) 512 / 579930<br />
<strong> Fax:</strong> +43 (0) 512 / 579930<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:tirol@rainbows.at">tirol@rainbows.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
<h3>Wien</h3>
<p>Stephansplatz 6 /Stg. 3/5.Stock /Zimmer 12<br />
1010 Wien<strong><br />
Bürozeiten:</strong> Montag bis Donnerstag von 09.00 bis  12.00 Uhr,<br />
Dienstag und Donnerstag  von 14.00 bis 17.00 Uhr</p>
<p><strong>Tel.:</strong> +43 (01) 51 552 / 3393<br />
<strong> Fax: </strong>+43 (01) 51 552 / 20 70<br />
<strong>EMail:</strong> <a href="mailto:rainbows.wien@edw.or.at">rainbows.wien@edw.or.at</a><br />
<strong>Homepage:</strong> <a href="http://www.rainbows.at" target="_blank">www.rainbows.at</a></p>
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		<title>Trennungsphasen</title>
		<link>http://www.2minus1.at/scheidung-trennung/trennungsphasen</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 16:13:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Scheidung / Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[Eheleben]]></category>
		<category><![CDATA[Eheprobleme]]></category>
		<category><![CDATA[Orientierung]]></category>
		<category><![CDATA[Probleme]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungsphase]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennungsphasen]]></category>

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		<description><![CDATA[Von der Trennung bis zur Scheidung durchlaufen alle Betroffenen verschiedene Phasen. Dieser Prozess kann unterschiedlich lange dauern. Je nach dem, ob es noch Versuche die Ehe zu retten gibt, wie groß die Unentschiedenheit ist, ob es ein Einvernehmen über die Folgen der Scheidung gibt oder nicht, etc.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Phasen der Trennung</h1>
<h3>Welche Phasen werden bis zur Scheidung durchlaufen?</h3>
<p><!--[if gte mso 9]><xml> Normal   0   0   1   198   1131   9   2   1388   11.1282 </xml><![endif]--><!--[if gte mso 9]><xml> 0         21   0   0 </xml><![endif]--> <!--  /* Font Definitions */ @font-face 	{"Times New Roman"; 	panose-1:0 2 2 6 3 5 4 5 2 3;} @font-face 	{ 	panose-1:0 2 11 6 4 2 2 2 2 2;}  /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal 	{mso-style-parent:""; 	margin:0cm; 	margin-bottom:.0001pt; 	font-size:12.0pt;"Times New Roman";} table.MsoNormalTable 	{mso-style-parent:""; 	font-size:10.0pt;"Times New Roman";} p.bodytext, li.bodytext, div.bodytext 	{ 	margin-right:0cm; 	margin-left:0cm; 	font-size:10.0pt;} @page Section1 	{size:612.0pt 792.0pt; 	margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt;} div.Section1 	{page:Section1;} --></p>
<ul>
<li>Unentschiedenheit</li>
<li>Verfestigung der Partnerschaftsprobleme / Eheprobleme</li>
<li>Rückzug &#8211; Trennung wird noch vermieden</li>
<li>Abwegung von Vor- und Nachteile einer möglichen Trennung /  Scheidung</li>
<li>Endgültigen Trennung (Trennungsphase)</li>
<li>Scheidungsphase</li>
<li>Neuorientierung / Neudefinition der Familie</li>
</ul>
<p><strong>- Unentschiedenheit</strong><br />
 Bis zur Entscheidung &#8220;Endgültigen Trennung&#8221; sind Erwachsene und Kinder,  auf Grund der großen inneren Spannungen und Konflikte, besonders  belastet. Es werden oft noch Versuche z.B.: mittels Paartherapie die Ehe / Beziehung zu retten  unternommen.</p>
<p><strong>- Verfestigung der Partnerschaftsprobleme / Eheprobleme</strong><br />
 Die Probleme in der Beziehung werden immer bewusster, die Bereitschaft  einen möglichen Kompromiss zu finden, wird immer geringer.<br />
 Enttäuschung und  Unzufriedenheit werden im größer. Diese Zeit ist geprägt duch gegenseitige Vorwürfe.</p>
<p><strong>- Rückzug</strong><br />
 Die Ehepartner reagieren wie ein verletztes Tier, dass sich eine Höhle  zurückzieht, um seine Wunden zu lecken.</p>
<p><strong>- Abwegung von Vor- und Nachteile einer möglichen Trennung</strong><br />
 Gegenübestellung: Fortführung der Ehe und Folgen einer Scheidung.<br />
 Vor- und Nachteile werden angedacht. Informationen über die Folgen einer Scheidung werden eigeholt.</p>
<p><strong>- Die Entscheidung ist gefallen / Trennungsphase</strong><br />
 Alle Familienmitglieder müssen sich an die neue Situation anpassen.<br />
 Finanzielle, rechtliche und räumliche Folgen der Scheidung müssen  geklärt und umgesetzt werden.<br />
 Kinder, Familie, Freunde und Verwandte müssen müssen informiert werden  &#8230;<br />
 Die seelische Belastung ist für die ganze Familie sehr groß.<br />
 <strong>Wichtig:</strong> Die Kinder sind stark auf emotionale  Unterstützung angewiesen: Da die Eltern in dieser Zeit ihre Kinder nicht  im gewohnten Ausmaß unterstützen können, wird empfohlen Hilfe von außen  in Anspruch zu nehmen.z.B.: RAINBOWS</p>
<p><strong>- Scheidungsphase</strong><br />
 Die Scheidungsphase dauert zirka zwei Jahre. Die rechtliche Grundlage  für das zukünftige Leben wird geschaffen, indem die Scheidung beim  Bezirksgericht vollzogen wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann  dieser Prozess auch nicht so lange dauern.<br />
 <strong>Wichtig:</strong> Die Kinder sollen regelmäßigen ungestörten  Kontakt zum, nicht mit ihnen lebenden, Elternteil haben.<br />
 <strong><br />
 &#8211; Neuorientierung / Neudefinition der Familie </strong><br />
 In dieser Zeit findet die endgültige &#8220;Umwandlung&#8221; der ehemaligen Familie  in eine neue familiäre Struktur statt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Trauerarbeit in der Gruppe</title>
		<link>http://www.2minus1.at/psyche-glaube/trauerarbeit-in-der-gruppe</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/psyche-glaube/trauerarbeit-in-der-gruppe#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 16:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Psyche / Glaube]]></category>
		<category><![CDATA[Gruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Selbsthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Todesfall]]></category>
		<category><![CDATA[Trauerarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[Verständnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Trauerarbeit in der Selbsthilfegruppe: In dieser Selbsthilfegruppe haben die Teilnehmer ähnliche Erfahrungen gemacht, betreffend Trennung, Scheidung oder dem Verlust des Patners durch Todesfall. Das Verständnis für das Gefühl der Trauer, über die eigene Betroffenheit, ist dem entsprechend groß.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Trennungserfahrung / Trauererfahrung, Selbsthilfegruppe</h1>
<h3>Gleichgesinnte tauschen Gedanken und Erfahrungen mit Scheidung,  Trennung und Trauer aus</h3>
<p>Und plötzlich verläuft mein Leben anders<br />
Alleine leben – Einsamkeit oder Neubeginn?</p>
<p>Sie sind vom Partner durch Trennung, Scheidung oder Tod getrennt?  Ihre Kinder werden erwachsen oder leben bereits selbstständig? Gerade am  Wochenende wird für Sie die neue Lebenssituation besonders spürbar?</p>
<p>Wir möchten Sie ein Stück weit bei der Orientierung in diesem neuen  Lebensabschnitt begleiten und laden Sie ein, mit uns zweimal monatlich  an einem Samstagnachmittag zusammenzukommen, um</p>
<ul>
<li>Erfahrungen auszutauschen</li>
<li>neue Menschen kennen zu lernen</li>
<li>lebenspraktische Tipps weiterzugeben</li>
<li>gemeinsam Fröhlichkeit zu erleben</li>
<li>neue Ideen für Freizeitgestaltung zu  entwickeln</li>
<li>bei Bedarf mit fachlicher Begleitung  Themen zu      besprechen</li>
</ul>
<p><strong>Begleitung:</strong></p>
<ul>
<li>Erika Püchl, Dipl. Ehe-, Familien- und      Lebensberaterin<br />
Ernst Kühn, Dipl. Sozialarbeiter,      Gesundheitspsychologe,  Theologe<br />
Zeit: Jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 15:30 bis 17.30 Uhr<br />
Ort: Familienberatungsstelle<br />
Invalidenstrasse 13/3/54<br />
1030 Wien<br />
Info und Anmeldung:<br />
Tel.: 0664 / 279 24 47</li>
<li>Verwaiste Eltern &#8211; für Eltern, die Kinder durch Tod  oder  Scheidung verloren haben:<br />
Rat und Hilfe bietet Selbsthilfegruppen die Infrastruktur in den   Beratungszentren an;<br />
Informationen über Selbsthilfegruppen unter:<br />
Tel.: 0 27 42  / 35 35 10<br />
<a href="mailto:beratungszentrum@ratundhilfe.net">beratungszentrum@ratundhilfe.net</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Scheidung, unheilbare Zerrüttung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/scheidung-trennung/scheidung-unheilbare-zerruettung</link>
		<comments>http://www.2minus1.at/scheidung-trennung/scheidung-unheilbare-zerruettung#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 00:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Scheidung / Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[drei Jahre]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten]]></category>
		<category><![CDATA[Ehepartner getrennt]]></category>
		<category><![CDATA[Gechlechtsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[kein Eheleben]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungsklage]]></category>
		<category><![CDATA[Tisch und Bett]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
		<category><![CDATA[unheilbare Zerrüttung]]></category>
		<category><![CDATA[Voraussetzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Wohngemeinschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://2minus1.lan/?p=1061</guid>
		<description><![CDATA[Von Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung spricht man, wenn die Ehe seit mehr als drei Jahren aufgehoben ist, d.h. die Ehegatten leben getrennt von Tisch und Bett. Das Gericht entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ist z.B. einem Ehepartner die Scheidung nicht zuzumuten, kann der Antrag auch abgelehnt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Kein gemeinsames Eheleben</h1>
<h3>Leben Ehepartner mehr als drei Jahre getrennt von Tisch und Bett  können sie beide die Scheidung begehren</h3>
<p>Voraussetzungen:</p>
<ul>
<li> wenn  beide Ehegatten seit mehr als drei Jahren getrennt leben</li>
<li>keine sexuelle  Beziehung mehr miteinander führen und </li>
<li>auch sonst kaum miteinander  Kontakt haben. </li>
</ul>
<p>In der Folge kann man beim zuständigen Bezirksgericht  entweder eine einvernehmliche Scheidung beantragen (auch ohne Angabe von  Gründen), oder – für den Fall, dass sich einer der beiden Eheleute  gegen die Scheidung sträubt – auch eine Scheidungsklage wegen  unheilbarer Zerrüttung einreichen.</p>
<p>Der Richter prüft den Antrag, hört sich die Stellungnahmen der  Streitparteien bzw. deren Anwälte an und fällt dann sein Urteil. Er kann  dem Antrag stattgeben oder aber diesen auch ablehnen, z.B.: Wenn die  Folgen einer Scheidung einen der beiden Partner wegen des hohen Alters  unzumutbar hart treffen würden.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Ob tatsächlich eine 3-jährige Trennung der häuslichen Gemeinschaft vorliegt, wird von den Gerichten nicht überprüft. Behaupten beide Ehepartner, dass die gemeinsame Lebensgemeinschaft (Geschlechts-, Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) seit mehr als drei Jahren  aufgehoben ist, so wird dies dem Urteil zugrunde gelegt.</p>
<p>Nach sechs Jahren Trennung &#8211; Aufhebung der Lebensgemeinschaft &#8211; ist kein Widerspruch mehr möglich; d.h. man kann die Scheidung nicht mehr verhindern und die Scheidung ist jedenfalls auszusprechen. (§ 55 [3] EheG). Es ist aber die Frage, ob man beweisen kann, zu welchem Zeitpunkt die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
	</channel>
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