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	<title>2minus1 &#187; Miete</title>
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		<title>Immobilien-Provision</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 12:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Immobilienmakler Vermittlungsgebühren Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus: Hauptmietzins oder Untermietzins, anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift), allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienmakler Vermittlungsgebühren</h1>
<p><strong>Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler<br />
</strong>Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus:</p>
<ul>
<li>Hauptmietzins oder Untermietzins,</li>
<li>anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,</li>
<li>Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),</li>
<li>allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und  Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des  Vermieters.</li>
<li>Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung der Honorargrundlage in den Bruttomietzins einzurechnen. §24(1)</li>
<li>Nicht sind die Heizkosten mit einzurechnen, wenn es sich um eine  Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die  Mietzinshöhe nicht frei vereinbart werden darf. §24(2)</li>
</ul>
<p><strong>Vermittlung durch Immobilienmakler</strong><br />
Honorarobergrenze zzgl. 20% MWSt. &#8211; bei Wohnungen und Einfamilienhäuser:<br />
Abkürzung BMMZ steht für:Bruttomonatsmietzins</p>
<p><strong>Befristung der Miete weniger als 2 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mindestens 2 bis genau 3 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mehr als 3 Jahre oder unbefristet:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 2 BMMZ §20(1)</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien-Experten, wie z.B.: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></p>
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		<title>Mietvertrag-Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 11:11:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gebühren Mietverträge Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen Nebenkosten 1.Vergebührung des Mietvertrages Nach §33 TP5 GebG: 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. MWSt), höchstens des 18-fachen Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des 3-fachen Jahreswertes. Der Vermieter (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Notar, Rechtsanwalt oder Hausverwalter) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Gebühren Mietverträge</h1>
<p><strong>Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen Nebenkosten </strong></p>
<p><strong>1.Vergebührung des Mietvertrages<br />
</strong>Nach §33 TP5 GebG: 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. MWSt), höchstens des 18-fachen Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des 3-fachen Jahreswertes. Der Vermieter (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Notar, Rechtsanwalt oder Hausverwalter) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Mietverträgen über Gebäude und Gebäudeteile, die überwiegend  Wohnzwecken dienen, ist die Bemessungsgrundlage mit dem 3-fachen Jahreswert begrenzt.</p>
<p><strong>2.Vertragserrichtungskosten<br />
</strong>Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Vertragserrichters.</p>
<p><strong>3.Vermittlungshonorar<br />
</strong>Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus:</p>
<ul>
<li>Haupt- oder Untermietzins,</li>
<li>anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,</li>
<li>Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),</li>
<li>allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.</li>
<li>Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung der Honorargrundlage in den Bruttomietzins einzurechnen. §24(1)</li>
<li>Nicht sind die Heizkosten mit einzurechnen, wenn es sich um eine Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Mietzinshöhe nicht frei vereinbart werden darf. §24(2)</li>
</ul>
<p><strong>Vermittlung durch Immobilienmakler</strong><br />
Honorarobergrenze zzgl. 20% MWSt. &#8211; bei Wohnungen und Einfamilienhäuser:<br />
Abkürzung BMMZ steht für:Bruttomonatsmietzins</p>
<p><strong>Befristung der Miete weniger als 2 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mindestens 2 bis genau 3 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mehr als 3 Jahre oder unbefristet:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 2 BMMZ §20(1)</p>
<p>Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien-Experten, wie z.B.: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></p>
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		<title>Vermietung Immobilie Tipps</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 08:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten Was soll man als Vermieter beachten? Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen: Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen? Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)? Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren? Welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten</h1>
<h3>Was soll man als Vermieter beachten?</h3>
<p>Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen:</p>
<ul>
<li>Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen?</li>
<li>Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)?</li>
<li>Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren?</li>
<li>Welche Beendigungsmöglichkeiten bestehen bzw. können vereinbart werden?</li>
<li>Wer ist für die Instandhaltung bzw. Erhaltung des Mietobjektes verantwortlich?</li>
<li>Darf ich eine Kaution vereinbaren und wie stelle ich deren Bezahlung sicher?</li>
<li>Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, usw.)</li>
<li>Weitere wichtige Punkte: Weitergabe/Untervermietung, Indexsicherung, Mietvertragsvergebührung, Ersatz von getätigten Investitionen</li>
</ul>
<p>Wie man sieht ist eine professionelle Beratung z.B. durch einen Makler bei der Vermietung unumgänglich. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen persönlich mit dem nötigen Fachwissen zur Verfügung steht und dafür sorgt, dass Ihr Mietobjekt an den passenden Mieter gelangt.</p>
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		<title>Wiederherstellungspflicht des Vermieters</title>
		<link>http://www.2minus1.at/recht-gesetz/wiederherstellungspflicht-des-vermieters</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 23:31:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederherstellung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird das Mietobjekt durch Zufall nicht mehr brauchbar ist der Vermieter verpflichtet das Mietobjekt wieder her zu stellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Mietrechtsgesetz § 7</h1>
<h3>Wiederherstellung des Mietgegenstandes</h3>
<p>§7. (1) Wird ein Mietgegenstand durch Zufall zur Gänze oder zum Teil  unbrauchbar, so ist der Vermieter zur baurechtlich zulässigen und  bautechnisch möglichen Wiederherstellung des Mietgegenstandes in dem Maß  verpflichtet, als die Leistungen aus einer bestehenden Versicherung  ausreichen. Im Übrigen gilt der § 1104 des allgemeinen bürgerlichen  Gesetzbuchs.</p>
<p>(2) Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Wiederherstellung gilt der § 6.  Zur Antragstellung sind die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich und  jeder Mieter berechtigt, dessen Mietgegenstand unbrauchbar geworden ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vermittlung von Wohnung / Haus / Geschäft / Büro</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/vermittlung-von-wohnung-haus-geschaeft-buero</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 23:10:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Immobilienmakler hilft bei der Wohnungssuche, beim Kauf einer Immobilie, beim Finden eines passenden Geschäftes bzw. Büros, etc. Für diese Dienstleistung erhält er bei Vertragsabschluss eine Provision. Die Provisionshöhe richtet sich entweder nach der Kaufsumme oder nach den Bruttomieten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienmakler</h1>
<h3>Wer hilft bei der Suche nach der geeigneten Immobilie?</h3>
<p>Makler sind Personen, die bei Kauf, Verkauf, oder der Wahl von  Produkten beraten und helfen (Versicherungsmakler,  Immobilienmakler,&#8230;)  Der Wohnungsmakler hilft bei der Vermittlung von  Mietern, Vermietern, Käufern und Verkäufern. Für diese Dienstleistung  verlangt das Maklerbüro eine Provision.</p>
<p><strong>Übliche Provisionshöhen:</strong></p>
<ul>
<li>Bei Eigentumswohnungen: 3 bis 4 Prozent der Kaufsumme. In  Österreich ist es üblich, dass Verkäufer und Käufer diese Provision zu  gleichen Teilen tragen. Das kann so sein, muss aber nicht unbedingt so  sein.</li>
<li>Bei Mietverträgen, die genau (auf den Tag) für drei Jahre  abgeschlossen werden, sind zwei Bruttomonatsmieten die der Mieter  bezahlt, die übliche Provision. Für alle Mietverhältnisse, die länger  als drei Jahre dauern, sind drei Bruttomonatsmieten seitens des Mieters  als Provision üblich. Ist eine Wohnung schwer zu vermieten, erhält der  Makler bis zu drei Monatsmieten zusätzlich vom Vermieter.</li>
<li>Bei allen Varianten trägt die Provision üblicherweise der  Mieter.</li>
</ul>
<p><strong>Wichtig:</strong> Die Provision  ist erst zu bezahlen, wenn der Mietvertrag rechtsverbindlich  unterschrieben ist. Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision  müssen nicht geleistet werden.</p>
<p>Gute Immobilienmakler nehmen auf die Erwartungen und Bedürfnisse  ihrer Kunden Bedacht und trachten nach maximaler Zufriedenheit. Trifft  dies zu, so sind sie ihr Geld jedenfalls wert.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Mietwohnung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/mietwohnung</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:47:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mietwohnung: Miete ist die entgeltliche Nutzung, z.B. einer Immobilie. Die Höhe der Monatsmiete ist von der Lage, dem Zustand, der Ausstattung der Mietwohnung, usw. abhängig. Die Betriebskosten für die Wohnung werden zumeist zusätzlich zur Miete und getrennt verrechnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnung mieten</h1>
<h3>Anmieten und vermieten von Wohnungen</h3>
<p>Eigentümer und gegebenenfalls auch Mieter einer Wohnung sind  berechtigt, diese an Privatpersonen oder Unternehmen zu vermieten bzw.  im Einverständnis mit dem Eigentümer einen Untermietvertrag  abzuschließen. Die Bedingungen dafür unterliegen bestimmten Gesetzen,  die in allen wesentlichen Passagen seitens des Vermieters zu beachten  sind. Nicht gesetzeskonforme Bestimmungen im Mietvertrag sind  prinzipiell ungültig – auch wenn sie der Mieter ursprünglich  unterschrieben hat. Bestimmungen zur Hausordnung (z.B. Verbot für die  Haltung von Tieren) sind davon ausgenommen.</p>
<p>Die Höhe der Monatsmiete einer Mietwohnung ist abhängig von deren  Größe, Ausstattung und Lage (entspricht die Wohnung gewissen Kriterien,  wird die Obergrenze des Mietbetrages durch das Gesetz geregelt); weiters  bestimmen der Erhaltungszustand und die allgemeine Marktsituation  (Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage) den Preis.</p>
<p>Allgemeine Betriebskosten werden zumeist extra verrechnet. Oft  verpflichten die Mietverträge auch die Mieter, für die Instandhaltung  des Gebäudes ihren Beitrag zu leisten – was die Kosten für das Wohnen  entscheidend in die Höhe treiben kann. Tipp: Bevor sie einen Mietvertrag  unterschreiben, beachten Sie immer den Erhaltungszustand des Hauses   und erkundigen Sie sich genau, ob und in welcher Höhe die Mieter  diesbezüglich zur Kasse gebeten werden („Reparaturfond“?  „Erhaltungsbeitrag“?)</p>
<p>Nützliche Links zum Thema Mietwohnung:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.mieterschutzverband.at/" target="_blank">www.mieterschutzverband.at</a></li>
<li><a href="http://www.mietervereinigung.at/" target="_blank">www.mietervereinigung.at</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mietvertrag / Kündigung durch Vermieter</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/mietvertrag-kuendigung-durch-vermieter</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Hauptmietervertrag kann seitens des Vermieters nur gekündigt werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. Untervermietung der ganzen Immobilie seitens des Mieters oder Eigenbedarf des Vermieters usw. Die Nichtnutzung der Wohnung durch den Mieter ist kein Kündigungsgrund. Es besteht die Möglichkeit gegen die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Einspruch zu erheben, wenn der angeführte Kündigungsgrund fraglich ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Auflösung des Mietverhältnisses</h1>
<h3>Vermieter kündigt den Mieter</h3>
<p>Zeitlich unbeschränkte Mietverhältnisse (in der Regel  Hauptmietverträge) können seitens des Vermieters nur aufgelöst werden,  wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Aufkündigung des Mietvertrages  muss über das zuständige Bezirksgericht laufen. Der Vermieter muss dort  die Aufkündigungsgründe bekannt geben.</p>
<p><strong>Kündigungsgründe können sein:</strong></p>
<ul>
<li>Tod der Mieterin / des Mieters wenn es keine in den Mietvertrag  eintrittsberechtigten Personen gibt.</li>
<li>Nichtbezahlung oder nur teilweise Bezahlung der vereinbarten  Miete.</li>
<li>Untervermietung der ganzen Wohnung / des ganzen Hauses oder  eines Teiles der Wohnung / des Hauses zu einem unmäßig hohen Preis.</li>
<li>Eigenbedarf des Vermieters, d.h. für sich selbst, seine Kinder  oder deren Nachkommen. Der Vermieter muss diesen Bedarf aber beweisen.  Es gilt der Grundsatz: Die Fortsetzung des Mietverhältnis beeinträchtigt  den Vermieter mehr, als die Aufkündigung des Mietverhältnisses den  Mieter.</li>
</ul>
<p><strong>Obige Interessenabwägung ist nicht gültig:</strong></p>
<ul>
<li>Für vermietete Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, sowie wenn  die Ersatzbeschaffung einer gleichwertigen Wohnung vereinbart wurde  oder wenn ein Kündigungsgrund eingetreten ist, der im Mietvertrag  festgelegt wurde.</li>
<li>Bei unleidlichem und / oder rücksichtslosem Verhalten des  Mieters.</li>
<li>Verwüstung der Wohnung / des Hauses.</li>
</ul>
<p>Unbegründete Nichtnutzung der Wohnung, Krankheit oder längere  berufsbedingte Abwesenheit sind keine rechtlich relevanten  Aufkündigungsgründe!</p>
<p>Sollten Sie eine gerichtliche Kündigung des Mietverhältnisses  erhalten, müssen Sie, wenn Sie aus der Wohnung nicht ausziehen wollen  bzw. weil der angebliche Kündigungsgrund nicht den Tatsachen entspricht,  innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens  Einspruch erheben. Das können Sie beim zuständigen Bezirksgericht  schriftlich oder mündlich (am Amtstag) machen. Erst ab diesem Zeitpunkt  kann es zu einer Prüfung der Sachlage kommen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Sollten Sie die Einspruchsfrist versäumen,  also nicht zeitgerecht Einspruch erheben, ist die Kündigung  rechtsgültig!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mediation, Immobilien / Mietrecht</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/mediation-immobilien-mietrecht</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:14:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Konflikt]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>

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		<description><![CDATA[Mediation Immobilien eignet sich gut bei Streitigkeiten z.B. um Immobilien oder das Mietrecht betreffend. Diese Art der Streitbeilegung kann sowohl Zeit, Nerven und auch Geld sparen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Konfliktbeilegung bei Streitigkeiten um Immobilien</h1>
<h3>Streitschlichtung bei Mietrechtsstreitigkeiten spart Nerven, Zeit  und Geld</h3>
<p>Bei Streitfragen im Zusammenhang mit Immobilien bzw. Mietrecht ist  Mediation eine geeignete Vorgangsweise um z.B. zwischen Vermieter und  Mieter zu vermitteln. Das Wesen einer Mediation, die auf Immobilien  spezialisiert ist, begünstigt die dauerhafte Konfliktbeilegung, die  allen Beteiligten konsensmäßig gerecht wird. So werden z.B.  einvernehmliche Lösungen im Rahmen des Mietrechts leichter gefunden.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Finden Sie Ihren Mediator / Ihre Mediatorin in der <a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/mediator-mediatorin-2' title='Mediator, Mediatorin'>Nähe</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kaution für Immobilie</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/kaution-fuer-immobilie</link>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 10:21:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Kaution ist ein finanzieller Betrag, zur Sicherstellung allfälliger Forderungen, die durch Schäden, Mietrückstände, usw. entstanden sind, seitens des Vermieters vom Mieter verlangt werden kann. Die Kaution für Immobilie muss vom Mieter beim Abschluss des Mietvertrages bezahlt werden. Es ist empfehlenswert vor Mietantritt den Zustand der Wohnung, des Hauses, etc. genau zu dokumentieren, damit es bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu keinen Streitigkeiten wegen der Rückzahlung der Kaution kommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Sicherheitsleistung für die Mietwohnung</h1>
<h3>Sicherstellung für eventuell nicht erbrachte Mietzinszahlungen  oder Schäden am Mietobjekt, die der Mieter verursacht hat</h3>
<p>Als Kaution bezeichnet man einen Geldbetrag, der in einem Handels-  oder Rechtsgeschäft als Sicherheit für allfällige Forderungen hinterlegt  wird. Bei Abschluss eines Mietvertrages dient die Kaution dem  Vermieter, um damit allenfalls Schäden, Mietrückstände, usw. abzudecken,  die ein Mieter verursacht hat. Daher ist es wichtig und zum Vorteil  aller Beteiligten den Zustand der Wohnung, des Hauses, des Büros, des  Geschäfts, &#8230; bei Mietantritt genau zu dokumentieren (Fotos,  schriftliche Aufzeichnungen usw.). Diese Vorgangsweise kann helfen,  Rückzahlungsstreitigkeiten wegen der Höhe der Kaution nach Beendigung  des Mietvertrages zu vermeiden.</p>
<p>Wurde bei Abschluss des Mietverhältnisses kein Makler involviert, der  für die rechtmäßige Abwicklung des Geschäftes verantwortlich ist,  sollte der zukünftige Mieter sich vom Vermieter eine Zahlungsbestätigung  über den Kautionsbetrag geben lassen.</p>
<p>Nach Beendigung des Mietvertrages für die Wohnung / das Haus muss der  Zustand in dem die Immobilie angemietet wurde wieder hergestellt werden  („Herstellung des ursprünglichen Zustandes“) &#8220;Gewöhnliche Abnutzungen&#8221;  muss der Vermieter / die Vermieterin hinnehmen.</p>
<p>Gibt es keine Beanstandungen seitens des Vermieters, erhält der  Mieter / die Mieterin nach Auflösung des Mietvertrages die Kaution  inklusive Zinsen von diesem zurück. In der Regel wird die Kaution  mindestens zum Eckzinssatz veranlagt.</p>
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		<title>Immobilien</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 09:58:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Geldanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilien haben nicht ausschließlich die Funktion der Wohnmöglichkeit, sondern können auch eine Ertragsmöglichkeit, eine Altersvorsorge, eine Kapitalveranlagung etc. darstellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienobjekte</h1>
<h3>Wohnung, Haus, Geschäft und Büro</h3>
<p>Die richtige Wohnung oder das geeignete Haus zu finden,  den Kauf  zu finanzieren, die Immobilie zu verkaufen / zu vermieten  usw. ist  häufig nicht einfach. Nicht nur die Finanzen, sondern auch der  Wohnungstyp (Gemeindewohnung, Genossenschaftswohnung, Mietwohnung,  Eigentumswohnung,&#8230;)  bestimmen die weitere Vorgangsweise. Auch die  Rechtslage entscheidet wer z.B. im Todesfall bzw. im Fall der  Ehescheidung  die Wohnung / das Haus, die Immobilie weiter nutzen darf,  erbt, etc.</p>
<p><strong>Immobilienobjekte im Eigentum können sein:</strong></p>
<ul>
<li>eine Ertragsmöglichkeit / Ertragsobjekt (Vermieten &#8211;  Mieterträge, Pachtzins,&#8230;</li>
<li>eine Altersvorsorge (Vorsorgewohnung)</li>
<li>Kapitalveranlagung</li>
<li>Geldanlage sein (Immobilienobjekte kaufen)</li>
</ul>
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		</item>
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