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	<title>2minus1 &#187; Immobilien</title>
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		<title>Immobilienkauf-Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 12:32:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundbucheintragungsgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstückskauf]]></category>
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		<description><![CDATA[Nebenkosten bei Kaufverträgen Hauskauf / Wohnungskauf / Grundstückskauf usw. fallen zum Kaufpreis zusätzliche Kosten an: 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1% (seit 2011-01-01) 3. Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung: Kosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden-errichters zzgl. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Nebenkosten bei Kaufverträgen</h1>
<h3>Hauskauf / Wohnungskauf / Grundstückskauf usw. fallen zum Kaufpreis zusätzliche Kosten an:</h3>
<p>1. <strong>Grunderwerbsteuer</strong> vom Wert der Gegenleistung: 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)<br />
2. <strong>Grundbucheintragungsgebühr </strong>(Eigentumsrecht): 1,1% (seit 2011-01-01)<br />
3. <strong>Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung</strong>: Kosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden-errichters zzgl. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.<br />
4. <strong>Grundverkehrsverfahren:</strong> Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben sind länderweise unterschiedlich.<br />
5. <strong>Übernahme der Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen durch den Erwerber:</strong> Es besteht kein Rechtsanspruch auf 	Übernahme.<br />
Im jeweiligen Einzelfall sind sowohl die Möglichkeiten der Übernahme als auch allfällige, daraus resultierende Belastungen zu ermitteln.<br />
6. <strong>Allfällige Anliegerleistungen wie Aufschließungskosten, Kosten der Baureifmachung des Grundstückes, Anschlussgebühren und -kosten</strong>:<br />
z.B.: Wasser, Kanal, 	Strom, Gas, Telefon etc. laut Vorschreibung der Gemeinde.<br />
7. <strong>Vermittlungshonorar:</strong> Berechungsbasis ist der Wert. Er besteht idS aus dem Kaufpreis zzgl. übernommener Verpflichtungen, Hypotheken, geldwerter Lasten, Haftungsübernahmen, Verbindlichkeiten, etc. §16(1) Die gesetzliche Honorarobergenze jeweils vom Käufer und Verkäufer beträgt:<br />
bei Kauf, Verkauf oder Tausch:<br />
- bis zum Wert von € 36.336,42: 4% des Kaufpreises zzgl. 20% MWSt.<br />
- bei einem Wert von € 36.336,43 bis € 48.448,49: Gebühr  von € 1.453,46 zzgl. 20% MWSt<br />
- ab einem Wert von € 48.448,50: 	3% des Kaufpreises zzgl. 20% MWSt.<br />
Meistens wir die Provision nach Kaufabschluss fällig.<br />
Ausnahmen:</p>
<ul>
<li>Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht.</li>
<li>Ein späterer  Fälligkeitszeitpunkt muss mit dem Makler ausdrücklich vereinbart werden.</li>
<li>Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung  abgeschlossen, wird die Maklerprovision erst mit deren Ende fällig.</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien Experten wie z.B.: RE/MAX</p>
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		<title>Immobilien-Provision</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 12:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmietzins]]></category>
		<category><![CDATA[Honorargrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermittlungshonorar]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilienmakler Vermittlungsgebühren Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus: Hauptmietzins oder Untermietzins, anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift), allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienmakler Vermittlungsgebühren</h1>
<p><strong>Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler<br />
</strong>Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus:</p>
<ul>
<li>Hauptmietzins oder Untermietzins,</li>
<li>anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,</li>
<li>Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),</li>
<li>allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und  Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des  Vermieters.</li>
<li>Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung der Honorargrundlage in den Bruttomietzins einzurechnen. §24(1)</li>
<li>Nicht sind die Heizkosten mit einzurechnen, wenn es sich um eine  Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die  Mietzinshöhe nicht frei vereinbart werden darf. §24(2)</li>
</ul>
<p><strong>Vermittlung durch Immobilienmakler</strong><br />
Honorarobergrenze zzgl. 20% MWSt. &#8211; bei Wohnungen und Einfamilienhäuser:<br />
Abkürzung BMMZ steht für:Bruttomonatsmietzins</p>
<p><strong>Befristung der Miete weniger als 2 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mindestens 2 bis genau 3 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mehr als 3 Jahre oder unbefristet:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 2 BMMZ §20(1)</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien-Experten, wie z.B.: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></p>
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		<title>Makler-Immobilien</title>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 15:48:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Adressen / Ansprechpartner]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[RE/MAX]]></category>

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		<description><![CDATA[RE/MAX &#8211; Immobilienmakler http://www.remax.at/]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>RE/MAX &#8211; Immobilienmakler</h1>
<p><a href="http://www.remax.at/" target="_blank">http://www.remax.at/</a></p>
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		<title>Kauf von Immobilien</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 09:40:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnungskauf]]></category>

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		<description><![CDATA[Wohnungskauf/Hauskauf Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte? Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu. Fragen wie z.B.: Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich? Was ist der faire Preis für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnungskauf/Hauskauf</h1>
<h3>Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte?</h3>
<p>Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu.<br />
Fragen wie z.B.:</p>
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<p class="smalltext">Werbung:</p>
<p><a href="http://www.2minus1.at/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MTM3LDAsMCxodHRwOi8vd3d3LnJlbWF4LmF0" target="_blank" class="bildlink"><img src="http://www.2minus1.at/wp-content/banners/REMAX gr.gif" /></a></p>
</div>
<ul>
<li>Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich?</li>
<li>Was ist der faire Preis für das Objekt meiner Wahl bzw. Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis bei den Objekten, die für mich in Frage kommen?</li>
<li>Ist die Liegenschaft lastenfrei, d.h. gibt es Belastungen wie etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte und dergleichen ?</li>
<li>Wie sieht es mit Bebauungsmöglichkeiten aus? Ist eine Baugenehmigung bzw. eine Benützungsbewilligung vorhanden? Wie darf das Grundstück bebaut werden?(Bauklasse, etc.)</li>
<li>Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?</li>
<li>Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?</li>
<li>Gehört die Einrichtung zum Haus bzw. gibt es einen Preisnachlass, wenn ich das Inventar nicht möchte usw.?</li>
<li>Wann bekomme ich die Schlüssel bzw. ab wann muss ich Zahlungen für das Objekt (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom usw.) übernehmen?</li>
<li>Ist das Kaufobjekt ausreichend versichert? Kann ich die bestehende Versicherung kündigen?</li>
<li>Viele weitere Fragen</li>
</ul>
<p>Seriöse Immobilienmakler klären für Sie verlässlich alle mit dem Kauf der Immobilie zusammenhängenden Fragen.</p>
<p><strong>Tipp: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a> </strong>erstellt gemeinsam mit Ihnen mittels einer genauen Bedarfsanalyse  Ihr individuelles Anforderungsprofil und klärt Sie über alle  wesentlichen Umstände, die mit dem Kauf einer Immobilie auftreten  können, auf<strong>. </strong>Damit erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um gemeinsam  mit Ihrem<strong> RE/MAX Makler </strong>die für Sie richtige Entscheidung treffen zu  können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wohnungsauflösung / Büroauflösung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/wohnungsaufloesung-bueroaufloesung</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 23:48:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Auflösung]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Entrümpeln]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Möbel]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wohnungsauflösung: Der ursprünglichen Zustand der Mietwohnung bzw. des angemietetenBüros muss wieder hergestellt werden. Es empfiehlt sich auch eine professionelle Endreinigung der Wohnung / des Büros durch eine Reinigungsfirma vornehmen zu lassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Auflassen einer Wohnung / eines Büros</h1>
<h3>Herstellen des ursprünglichen Zustandes einer Wohnung / Immobilie</h3>
<p>Bei kompletter (vollständiger) Wohnungsauflösung / Büroauflösung  fallen viele Handgriffe an. Bewegliche Güter lassen sich meist  problemlos abtransportieren. Alles was eingebaut, oder groß und sperrig  ist, verlangt nach Zeit und Erfahrung, um es transportfähig zu  gestalten. Sollen Einrichtungsgegenstände in der neuen Wohnung wieder  verwendet werden, benötigt man Handwerker, die die Möbel zunächst  fachgerecht zerlegen und später wieder an die neue Umgebung anpassen.</p>
<p>Natürlich kann es vorkommen, dass alte Möbel nur mehr der  Entrümpelung zugeführt werden sollen. In jedem Fall benötigt man ein  qualifiziertes Möbeltransport &#8211; Unternehmen um Sperrgut bzw. Möbel zu  transportieren bzw. abholen zu lassen. Wenn Sie eine Möbelspedition  beauftragen, sollten Sie im Vorfeld geklärt haben, was mit den einzelnen  Inventarstücken passieren soll. Fragen sie den Nachbesitzer /  Nachmieter der bisher von Ihnen genutzten Räume, ob er Möbel übernehmen  möchte.</p>
<ul>
<li>Eine ordentlich geräumte, saubere  Immobilie      lässt sich besser verkaufen bzw. vermieten.</li>
<li>Die Endreinigung übernimmt gerne eine       professionelle Reinigungsfirma</li>
</ul>
<p>Manche Mietverträge sehen vor, dass bei  Räumung einer Immobilie vor der Übergabe an den Besitzer bzw. Vermieter  der „ursprüngliche Zustand“ wieder herzustellen ist. In einem solchen  Fall empfiehlt es sich, mit dem Besitzer / Vermieter Kontakt  aufzunehmen, eine Besichtigung vor Ort zu organisieren und exakt  festzulegen, welche Anforderungen an Sie gestellt werden. Man kann sich  in derartigen Gesprächen oft sehr gut auf Kompromisse einigen. (z.B.:  Die Forderung nach neuem „Ausmalen“ kann den &#8211; während der Nutzungsdauer  &#8211; selbst getätigten Verbesserungsinvestitionen  gegenüber gestellt  werden)</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vermittlung von Wohnung / Haus / Geschäft / Büro</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/vermittlung-von-wohnung-haus-geschaeft-buero</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jun 2010 23:10:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
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		<category><![CDATA[Suche]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Immobilienmakler hilft bei der Wohnungssuche, beim Kauf einer Immobilie, beim Finden eines passenden Geschäftes bzw. Büros, etc. Für diese Dienstleistung erhält er bei Vertragsabschluss eine Provision. Die Provisionshöhe richtet sich entweder nach der Kaufsumme oder nach den Bruttomieten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienmakler</h1>
<h3>Wer hilft bei der Suche nach der geeigneten Immobilie?</h3>
<p>Makler sind Personen, die bei Kauf, Verkauf, oder der Wahl von  Produkten beraten und helfen (Versicherungsmakler,  Immobilienmakler,&#8230;)  Der Wohnungsmakler hilft bei der Vermittlung von  Mietern, Vermietern, Käufern und Verkäufern. Für diese Dienstleistung  verlangt das Maklerbüro eine Provision.</p>
<p><strong>Übliche Provisionshöhen:</strong></p>
<ul>
<li>Bei Eigentumswohnungen: 3 bis 4 Prozent der Kaufsumme. In  Österreich ist es üblich, dass Verkäufer und Käufer diese Provision zu  gleichen Teilen tragen. Das kann so sein, muss aber nicht unbedingt so  sein.</li>
<li>Bei Mietverträgen, die genau (auf den Tag) für drei Jahre  abgeschlossen werden, sind zwei Bruttomonatsmieten die der Mieter  bezahlt, die übliche Provision. Für alle Mietverhältnisse, die länger  als drei Jahre dauern, sind drei Bruttomonatsmieten seitens des Mieters  als Provision üblich. Ist eine Wohnung schwer zu vermieten, erhält der  Makler bis zu drei Monatsmieten zusätzlich vom Vermieter.</li>
<li>Bei allen Varianten trägt die Provision üblicherweise der  Mieter.</li>
</ul>
<p><strong>Wichtig:</strong> Die Provision  ist erst zu bezahlen, wenn der Mietvertrag rechtsverbindlich  unterschrieben ist. Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf die Provision  müssen nicht geleistet werden.</p>
<p>Gute Immobilienmakler nehmen auf die Erwartungen und Bedürfnisse  ihrer Kunden Bedacht und trachten nach maximaler Zufriedenheit. Trifft  dies zu, so sind sie ihr Geld jedenfalls wert.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Mietwohnung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/mietwohnung</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:47:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mietwohnung: Miete ist die entgeltliche Nutzung, z.B. einer Immobilie. Die Höhe der Monatsmiete ist von der Lage, dem Zustand, der Ausstattung der Mietwohnung, usw. abhängig. Die Betriebskosten für die Wohnung werden zumeist zusätzlich zur Miete und getrennt verrechnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnung mieten</h1>
<h3>Anmieten und vermieten von Wohnungen</h3>
<p>Eigentümer und gegebenenfalls auch Mieter einer Wohnung sind  berechtigt, diese an Privatpersonen oder Unternehmen zu vermieten bzw.  im Einverständnis mit dem Eigentümer einen Untermietvertrag  abzuschließen. Die Bedingungen dafür unterliegen bestimmten Gesetzen,  die in allen wesentlichen Passagen seitens des Vermieters zu beachten  sind. Nicht gesetzeskonforme Bestimmungen im Mietvertrag sind  prinzipiell ungültig – auch wenn sie der Mieter ursprünglich  unterschrieben hat. Bestimmungen zur Hausordnung (z.B. Verbot für die  Haltung von Tieren) sind davon ausgenommen.</p>
<p>Die Höhe der Monatsmiete einer Mietwohnung ist abhängig von deren  Größe, Ausstattung und Lage (entspricht die Wohnung gewissen Kriterien,  wird die Obergrenze des Mietbetrages durch das Gesetz geregelt); weiters  bestimmen der Erhaltungszustand und die allgemeine Marktsituation  (Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage) den Preis.</p>
<p>Allgemeine Betriebskosten werden zumeist extra verrechnet. Oft  verpflichten die Mietverträge auch die Mieter, für die Instandhaltung  des Gebäudes ihren Beitrag zu leisten – was die Kosten für das Wohnen  entscheidend in die Höhe treiben kann. Tipp: Bevor sie einen Mietvertrag  unterschreiben, beachten Sie immer den Erhaltungszustand des Hauses   und erkundigen Sie sich genau, ob und in welcher Höhe die Mieter  diesbezüglich zur Kasse gebeten werden („Reparaturfond“?  „Erhaltungsbeitrag“?)</p>
<p>Nützliche Links zum Thema Mietwohnung:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.mieterschutzverband.at/" target="_blank">www.mieterschutzverband.at</a></li>
<li><a href="http://www.mietervereinigung.at/" target="_blank">www.mietervereinigung.at</a></li>
</ul>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mediation, Immobilien / Mietrecht</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/mediation-immobilien-mietrecht</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 13:14:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Konflikt]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>

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		<description><![CDATA[Mediation Immobilien eignet sich gut bei Streitigkeiten z.B. um Immobilien oder das Mietrecht betreffend. Diese Art der Streitbeilegung kann sowohl Zeit, Nerven und auch Geld sparen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Konfliktbeilegung bei Streitigkeiten um Immobilien</h1>
<h3>Streitschlichtung bei Mietrechtsstreitigkeiten spart Nerven, Zeit  und Geld</h3>
<p>Bei Streitfragen im Zusammenhang mit Immobilien bzw. Mietrecht ist  Mediation eine geeignete Vorgangsweise um z.B. zwischen Vermieter und  Mieter zu vermitteln. Das Wesen einer Mediation, die auf Immobilien  spezialisiert ist, begünstigt die dauerhafte Konfliktbeilegung, die  allen Beteiligten konsensmäßig gerecht wird. So werden z.B.  einvernehmliche Lösungen im Rahmen des Mietrechts leichter gefunden.</p>
<p><strong>Tipp: </strong>Finden Sie Ihren Mediator / Ihre Mediatorin in der <a href='http://www.2minus1.at/adressen-ansprechpartner/mediator-mediatorin-2' title='Mediator, Mediatorin'>Nähe</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kaution für Immobilie</title>
		<link>http://www.2minus1.at/wohnen-haushalt/kaution-fuer-immobilie</link>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 10:21:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Kaution ist ein finanzieller Betrag, zur Sicherstellung allfälliger Forderungen, die durch Schäden, Mietrückstände, usw. entstanden sind, seitens des Vermieters vom Mieter verlangt werden kann. Die Kaution für Immobilie muss vom Mieter beim Abschluss des Mietvertrages bezahlt werden. Es ist empfehlenswert vor Mietantritt den Zustand der Wohnung, des Hauses, etc. genau zu dokumentieren, damit es bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu keinen Streitigkeiten wegen der Rückzahlung der Kaution kommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Sicherheitsleistung für die Mietwohnung</h1>
<h3>Sicherstellung für eventuell nicht erbrachte Mietzinszahlungen  oder Schäden am Mietobjekt, die der Mieter verursacht hat</h3>
<p>Als Kaution bezeichnet man einen Geldbetrag, der in einem Handels-  oder Rechtsgeschäft als Sicherheit für allfällige Forderungen hinterlegt  wird. Bei Abschluss eines Mietvertrages dient die Kaution dem  Vermieter, um damit allenfalls Schäden, Mietrückstände, usw. abzudecken,  die ein Mieter verursacht hat. Daher ist es wichtig und zum Vorteil  aller Beteiligten den Zustand der Wohnung, des Hauses, des Büros, des  Geschäfts, &#8230; bei Mietantritt genau zu dokumentieren (Fotos,  schriftliche Aufzeichnungen usw.). Diese Vorgangsweise kann helfen,  Rückzahlungsstreitigkeiten wegen der Höhe der Kaution nach Beendigung  des Mietvertrages zu vermeiden.</p>
<p>Wurde bei Abschluss des Mietverhältnisses kein Makler involviert, der  für die rechtmäßige Abwicklung des Geschäftes verantwortlich ist,  sollte der zukünftige Mieter sich vom Vermieter eine Zahlungsbestätigung  über den Kautionsbetrag geben lassen.</p>
<p>Nach Beendigung des Mietvertrages für die Wohnung / das Haus muss der  Zustand in dem die Immobilie angemietet wurde wieder hergestellt werden  („Herstellung des ursprünglichen Zustandes“) &#8220;Gewöhnliche Abnutzungen&#8221;  muss der Vermieter / die Vermieterin hinnehmen.</p>
<p>Gibt es keine Beanstandungen seitens des Vermieters, erhält der  Mieter / die Mieterin nach Auflösung des Mietvertrages die Kaution  inklusive Zinsen von diesem zurück. In der Regel wird die Kaution  mindestens zum Eckzinssatz veranlagt.</p>
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		<title>Immobilienkauf, Rücktritt vom Vertrag</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 10:01:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer voreilig dem Kauf einer Immobilie zugestimmt hat, kann von dieser Entscheidung, unter gewissen Umständen, zurücktreten. Hier finden sie die Bestimmungen und Fristen für den Rücktritt vom Kaufvertrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Rücktrittserklärung vom Immobilienkauf</h1>
<h3>Voreilige Kaufentscheidung, betreffend eine Immobilie, wieder  rückgängig machen</h3>
<p>Der Paragraph 30a des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes  ermöglicht es dem Käufer unter gewissen Vorraussetzungen vom Kaufvertrag  zurück zu treten:</p>
<p>&#8220;Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb  eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder  des Eigentums an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder an  einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet  ist, am selben Tag ab, an dem er das Vertragsobjekt das erste Mal  besichtigt hat, so kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten,  sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des  Verbrauchers oder eines nahen Angehörigen dienen soll.&#8221;</p>
<p>Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach dem Vertragsabschluss  seitens des Verbrauchers erklärt werden. Am besten schriftlich und per  Einschreiben. Rücktrittserklärungen per Fax sind rechtsgültig, aber es  kann zu Problemen kommen.</p>
<p>Ein telefonischer Rücktritt ist nicht rechtsverbindlich.</p>
<p>Hat das Geschäft ein Immobilienmakler vermittelt,  kann die  Rücktrittserklärung auch an diesen gerichtet werden. Die  Rücktrittserklärung  gilt gleichzeitig als Kündigung des im Vorfeld  geschlossenen Maklervertrages.</p>
<p><strong>Hinweis: </strong>Verabsäumt der Verkäufer,      Vermieter  oder Makler, Sie hinreichend über Ihre Rücktrittsrechte zu       informieren, gilt eine einmonatige      Rücktrittsfrist. Ob diese  Information tatsächlich stattgefunden hat (z.B.      durch Übergabe  eines Schriftstückes, das über die Rechte des Käufers      informiert),  kann natürlich wichtiger Punkt in einem Rechtsstreit sein.</p>
<p>Die Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Verbraucher  eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche  Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht  erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen  Besichtigung.</p>
<p>Eine Anzahlung beim Verkaufsabschluss oder eine Stornogebühr nach dem  Rücktritt vom Vertrag sind von Rechtswegen unstatthaft. Kommt es  trotzdem zu einer solchen Zahlung, ist diese in jedem Fall nicht  rechtswirksam und kann zurück gefordert werden.</p>
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