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	<title>2minus1 &#187; Behinderung</title>
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		<title>Rechtliche Definition von Behinderung</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 22:27:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Definition]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzestext]]></category>

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		<description><![CDATA[Der zitierte Gesetzestext gibt Auskunft, wann eine Mensch als behindert eingestuft wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Einstufung als behindert</h1>
<h3>Wann gilt ein Mensch als behindert? Gesetzestext, § 3. BEinstG,  Stand Jänner 2007</h3>
<p>§ 3.  BEinstG</p>
<p>Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer   nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen   Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen,  die  geeignet ist, die Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren. Als nicht  nur  vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs  Monaten.</p>
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		<title>Körperliche oder geistige Einschränkung und Beruf</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 12:03:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit / Fitness]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Einschränkung]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufleben trotz körperlicher oder geistiger Einschränkung können Organisationen hilfreich sein. Die fundierte Beratung ist die Basis für eine erfolgreiche Rehabilitation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Behinderung, Arbeit</h1>
<h3>Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit trotz  Behinderung</h3>
<p>Körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt die  Möglichkeit zu arbeiten. Ist die Beeinträchtigung durch Krankheit oder  Unfall eingetreten kann eventuell die bisherige berufliche Tätigkeit  nicht mehr ausgeübt werden. Wer trotz seiner körperlichen oder geistigen  Einschränkung in einen Beruf einsteigen bzw. am Berufsleben weiterhin  teilhaben möchte, benötigt die professionelle Unterstützung für den  Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Beruf. Professionelle Organisationen  helfen Ihnen, die Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg bzw.  die beruflichen Rehabilitation zu finden und zu verbessern.</p>
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		<title>Beschäftigungspflicht, Behinderte</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 22:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung / körperlicher, psychischer Einschränkung.D.h. Unternehmen einer gewissen Größenordnung haben die Verpflichtung eine gewisse Anzahl von behinderten Menschen einzustellen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung</h1>
<h3>Beschäftigungspflicht, Gesetzestext, § 1. BEinstG, Stand Jänner  2007</h3>
<p>§ 1. BEinstG</p>
<p>(1) Alle Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer  (§ 4 Abs.  1) beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer  mindestens einen  begünstigten Behinderten (§ 2) einzustellen. Dieses  Bundesgesetz ist nicht  anzuwenden auf internationale Organisationen im  Sinne des 1 Abs. 7 des  Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die  Einräumung von Privilegien und  Immunitäten an internationale  Organisationen, BGBl. Nr. 677/1977.</p>
<p>(2) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales kann die  Zahl der  nach Abs. 1 zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) für  bestimmte  Wirtschaftszweige durch Verordnung derart abändern, daß nur  auf je höchstens 40  Dienstnehmer mindestens ein begünstigter  Behinderter einzustellen ist.  Voraussetzung hiefür ist, daß die  Beschäftigung von Behinderten auf Grund der  diesen Wirtschaftszweigen  eigentümlichen Strukturen in dem im Abs. 1  vorgesehenen Ausmaß auch  unter Nutzung aller technischen Möglichkeiten und   Unterstützungsstrukturen nicht möglich ist. Ferner kann der  Bundesminister für  Arbeit, Gesundheit und Soziales durch Verordnung  bestimmen, daß Dienstgeber  Arbeitsplätze, die sich für die  Beschäftigung von Behinderten besonders eignen,  diesen Behinderten oder  bestimmten Gruppen von Behinderten vorzubehalten haben.  Auf den Bund,  die Länder und die Gemeinden findet der erste Satz keine  Anwendung.</p>
<p>(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/1999)</p>
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		<title>Berufschancen nach Unfall</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 21:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beruf / Weiterbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Behinderung nach Unfall kann große Konsequenzen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann der frühere Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Für die realistische Einschätzung Ihrer persönlichen Berufschancen mit einer Behinderung stehen Ihnen einige hilfreiche Organisationen zur Verfügung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Unfall / Behinderung</h1>
<h3>Beeinträchtigung der bisherige berufliche Tätigkeit durch  Unfallsverletzungen</h3>
<p>Die ständige Weiterentwicklung der Akutmedizin und der  medizinischen Rehabilitation erhöht die Überlebenschancen vieler  Menschen, auch nach schweren Unfällen. Eine bleibende Behinderung nach  einem Unfall hat aber eventuell Auswirkungen auf den Erhalt des   Arbeitsplatzes. Folgende Fragen werden aufgeworfen:</p>
<p>Kann der erlernte / bisher ausgeübte  Beruf trotz körperlicher  Einschränkung weiter ausgeübt werden?</p>
<ul>
<li>Welche Voraussetzungen sind dafür zu beachten?</li>
<li>Welche Unterstützung brauche ich dabei?</li>
<li>Muss ich eine Umschulung vornehmen?</li>
<li>Wer finanziert diese eventuell notwendige Umschulung?</li>
</ul>
<p>Diese und andere Fragen werden am besten in Zusammenarbeit mit  hilfreichen Organisationen und deren Fachspezialisten erarbeitet und von  diesen beantwortet.</p>
<p>Tipp für Menschen die in Wien wohnen: Erkundigen Sie sich auch über  die Fördermöglichkeiten des <a href="http://www.waff.at" target="_blank">waff</a> (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds).</p>
<p><strong>Siehe auch Gesetzestext:</strong><br />
 <a href='http://www.2minus1.at/recht-gesetz/rechtliche-definition-von-behinderung' title='Rechtliche Definition von Behinderung'>Rechtliche  Definition von Behinderung</a></p>
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		<title>Begünstigte Behinderte</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 18:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht / Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzestext]]></category>

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		<description><![CDATA[Begünstigte Behinderte: Österreische Staatsbürger mit Behinderung haben gewisse Rechte. Hier finden Sie den Gesetzestext, der definiert wer als begünstigter Behinderter eingestuft wird und somit ein Recht auf Einstellung in ein Unternehmen hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Behinderung, Rechte</h1>
<h3>Was sind begünstigte Behinderte? Gesetzestext, § 2. BEinstG,  Stand Jänner 2007</h3>
<p>§ 2. BEinstG</p>
<p>(1) Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind  österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von  mindestens 50 vH. Österreichischen Staatsbürgern sind Flüchtlinge mit  einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH, denen Asyl gewährt  worden ist, gleichgestellt, solange sie zum dauernden Aufenthalt im  Bundesgebiet berechtigt sind. Österreichischen Staatsbürgern sind  weiters Staatsbürger von Vertragsparteien des Abkommens über den  Europäischen Wirtschaftsraum mit einem Grad der Behinderung von  mindestens 50 vH gleichgestellt.</p>
<p>(2) Nicht als begünstigte Behinderte im Sinne des Abs. 1  gelten  behinderte Personen, die</p>
<blockquote><p>a) sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden  oder</p>
<p>b) das 65. Lebensjahr überschritten haben und nicht in  Beschäftigung  stehen oder</p>
<p>c) nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften Geldleistungen  wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit (dauernder Berufsunfähigkeit) bzw.  Ruhegenüsse oder Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters beziehen  und nicht in Beschäftigung stehen oder</p>
<p>d) infolge des Ausmaßes ihrer Gebrechen zur Ausübung einer  Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem  Integrativen Betrieb (§ 11) nicht geeignet sind.</p></blockquote>
<p>(3) Die Ausschlußbestimmungen des Abs. 2 lit. a gelten nicht für  behinderte Personen, die als Lehrlinge in Beschäftigung stehen, eine  Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst absolvieren, an einer  Hebammenlehranstalt ausgebildet werden oder zum Zwecke der  vorgeschriebenen Ausbildung für den künftigen, eine abgeschlossene  Hochschulbildung erfordernden Beruf nach Abschluß dieser  Hochschulbildung beschäftigt werden und die Voraussetzungen des Abs. 1  erfüllen.</p>
<p>(4) Auf Behinderte, auf die Abs. 1 nicht anzuwenden ist, findet  dieses Bundesgesetz mit Ausnahme des § 10a Abs. 3a und der §§ 7a bis 7r  und 24a bis 24f nur nach Maßgabe der mit ihren Heimatstaaten getroffenen  Vereinbarungen Anwendung.</p>
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		<title>Bad für Menschen mit körperlicher Einschränkung</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 13:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Körperpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Sanitär]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bad kann so gestaltet werden, dass auch Menschen mit einer Behinderung trotz beschränkter Beweglichkeit die tägliche Körperpflege bequem vornehmen können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Barrierefreies Bad</h1>
<h3>Körperpflege trotz beschränkter Beweglichkeit bzw. Behinderung</h3>
<p>Die tägliche Körperpflege soll bequem und  unbehindert  vorgenommen werden können. Mit einer körperlichen  Einschränkung braucht man z.B.  Stützgriff und Haltegriffe, eine  Badewanne mit einer Türe oder einen  Badewannenlift, damit Sie trotz  beschränkter Beweglichkeit sicher und leicht aus  der Wanne steigen  können.</p>
<div class="werbung">
<p class="smalltext">Werbung:</p>
<p><a href="http://www.2minus1.at/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=ODMsMCwwLGh0dHA6Ly93d3cucmVwYXNhbi5hdC8" target="_blank" class="bildlink"><img src="http://www.2minus1.at/wp-content/banners/repasan-ab.gif" /></a></p>
</div>
<p>Der Spezialist für ein barrierefreies Bad berät  sie gerne. Er  wird mit Ihnen eine individuelle Lösung finden. So können  Sie in Zukunft auch  bei eingeschränkter körperlicher Beweglichkeit  Ihre Selbständigkeit im Bad  geniessen.<span style="font-family: Arial;"><br />
</span></p>
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		<title>Arbeiten trotz Behinderung</title>
		<link>http://www.2minus1.at/hilfe-beratung/arbeiten-trotz-behinderung</link>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 07:27:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hilfe / Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[besondere Bedürfnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Einschränkung]]></category>

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		<description><![CDATA[Körperliche Einschränkung ist nicht immer ein Hinderungsgrund trotzdem einen Beruf auszuüben. Wegen der besonderen Voraussetzungen ist die Unterstützung bei der Rückkehr in die Arbeitswelt durch Hilfsorganisationen empfehlenswert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Körperliche Einschränkung und Beruf</h1>
<h3>Wenn man trotz körperlicher Einschränkung beruflich tätig sein möchte</h3>
<p>Wenn Sie Ihre bisher gewohnte berufliche Tätigkeit aufgrund  körperlicher oder geistiger Einschränkung nicht mehr ausüben können,  weil Sie z.B. an einem Bandscheibenvorfall leiden, bieten Ihnen  Hilfsorganisationen Unterstützung bei der Planung neuer beruflicher  Perspektiven und Qualifizierung in unterschiedlichen Bereichen der  Wirtschaft an. Dies soll jenen Menschen helfen, die gerne eine Aufgabe  in der Arbeitswelt &#8211; trotz ihrer körperlichen oder geistigen Behinderung  &#8211; übernehmen möchten.</p>
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