Wichtige Informationen über Kind
Informationsrecht
Informationsrecht des nicht mit Kind / Kindern wohnenden Elternteils über wichtige Angelegenheiten, die gemeinsame minderjährige Kinder betreffen
Jener Elternteil, der nicht mit dem Kind / den Kindern wohnt, hat ein Recht auf Information über das Wohl des Kindes. Die mit der Obsorge des minderjährigen Kindes / der minderjährigen Kinder betraute Person bzw. der obsorgende, erziehungsberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den anderen Elternteil über folgende Vorfälle bzw. Umstände zu informieren:
- Wichtige Angelegenheiten wie: Schulwechsel, schwere Krankheit, Suchtgefährdung, schwere Unfälle, Straftaten, Leistungsabfall in der Ausbildung usw.
- Längerer Auslandsaufenthalt
- Wesentliche geplante Maßnahmen der Vertretung des minderjährigen Kindes nach §154 Absatz 2 und 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Beide Elternteile müssen, im Sinne der Rechtswirksamkeit, gemeinsam zu folgenden Veränderungen, die das minderjährige, gemeinsame Kind betreffen, Ihre Zustimmung erteilen:
- Änderung des Vornamens und / oder des Familiennamens
- Eintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft / Austritt aus einer solchen
- Übergabe des Kindes in fremde Pflege
- Erwerb einer Staatsangehörigkeit oder Verzicht auf eine solche
- Vorzeitige Lehr- Ausbildung oder Dienstvertrags Abschlüsse / Auflösungen
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kind
Dies gilt nicht für die Entgegennehmen von Willenserklärungen und Zustellstücken.
Siehe auch Gesetzestext: Recht auf Information über das Kind
Kategorien: Scheidung / Trennung
Tags: Eltern, Informationsrecht, Kind, Obsorge, Recht, Scheidung, wichtige Informationen






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