Verzicht auf Unterhalt
Unterhaltsverzicht
Nach der Scheidung gilt: Grundsätzlich kann auf Unterhalt verzichtet werden.
Tipp: Die rechtlichen Folgen eins Verzichtes auf Unterhalt sollte unbedingt mit einem Anwalt, etc. besprochen werden.
Hinweis: Das nicht geltend machen eines Unterhaltsanspruches ist nicht mit Verzicht auf Unterhalt gleich zu setzen.
Akzeptiert jedoch der /die Unterhaltsberechtigte über einen längeren Zeitraum die Höhe der Unterhaltszahlung, obwohl ihr /ihm ein höherer Unterhalt zustehen würde, gilt das als Einverständnis mit dem gewährten Unterhalt.
Während aufrechter Ehe gilt hingegen: Im Vorhinein kann der/die Unterhaltsberechtigte nicht auf Unterhalt verzichten. Durch diese Tatsache wird voreiligen Vereinbarungen vorgebeugt. Es wäre nämlich möglich, dass der Unterhaltsverzicht schwerwiegende existenziellen Folgen hätte.
Es ist nur möglich, den Unterhaltsanspruch in der Höhe zu beschränken.z.B.: zusätzliche Einkommenserträge des Unterhaltspflichtigen bei der Berechnung des Unterhaltshöhe nicht zu berücksichtigen.






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