Unterhaltsverletzung
12. Februar 2011 – Scheidung / Trennung
Unterhaltspflicht wird nicht eingehalten
Unterhaltspflichtiger zahlt nicht oder nur teilweise
Eine Unterhaltsverletzung kann sowohl den Geldunterhalt als auch den zu leistenden Naturalunterhalt betreffen.
Eine Unterhaltsverletzung liegt z.B. vor:
- wenn die gerichtlich festgelegte Höhe / das gerichtlich festgesetzte Ausmaß des Unterhalts nicht oder nur teilweise erbracht wird oder
- wenn die gerichtlich festgelegte Fälligkeit z.B. zum Monatsersten nicht eingehalten wird.
Der Natural-Unterhaltsberechtigte, muss in einer aufrechten Wohngemeinschaft mit dem Unterhaltspflichtigen leben. Der Unterhaltsbezieher hat genau zu beweisen, welche Bedürfnisse nicht abgedeckt worden sind.
Eine bestehende, nachweisbare Unterhaltsverletzung und ein gültiger gerichtlicher Unterhaltsbeschluss sind unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer gerichtlichen Exekution.
Hinweis: Wer seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, hat die Möglichkeit einen Antrag auf Neubemessung beim zuständigen Bezirksgricht stellen.
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Kategorien: Scheidung / Trennung
Tags: Exekution, Geldunterhalt, Naturalunterhalt, Unterhalt, Unterhaltspflicht, Unterhaltsverletzung
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