Lebensgemeinschaft-Definition
11. November 2010 – Scheidung / Trennung
Wohngemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und
Geschlechtsgemeinschaft
Folgen neuer Lebensgemeinschaft nach der Scheidung
Wenn zwei Personen, z.B.: Mann und Frau länger andauernd in einer Wohngemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.
Eines von den drei genannten Merkmal kann fehlen und trotzdem spricht man von einer Lebensgemeinschaft. Im Gegensatz zur Ehe ist das Zusammenleben jederzeit lösbar.
Hinweis: Aus der Lebensgemeinschaft entstehen keinerlei Unterhaltsansprüche, keine Treue- und Beistandsverpflichtung und kein gesetzliches Erbrecht.
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Kategorien: Scheidung / Trennung
Tags: Folgen, Geschlechtsgemeinschaft, Lebensgemeinschaft, Unterhalt, Unterhaltsansprüche, Wirtschaftsgemeinschaft, Wohngemeinschaft
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