Ehevertrag Folgen
Ehepakt
Rechtsfolgen des Ehevertrages bei Eheschließung und bei Scheidung
Es besteht die Möglichkeit vor der Ehe, aber auch nach der Eheschließung einen Ehevertrag – Ehepakt im gegenseitigen Einvernehmen – abzuschließen. Das ist eine individuelle Regelung zwischen den beiden Ehepartnern.Bis auf die beiderseitige Unterhaltspflicht, die während bestehender Ehe nicht ausgeschlossen werden kann, ist durch Ehevertrag jede gesetzliche Rechtsfolge der Eheschließung (Ehename, Haushaltsführung, Güterstand, Vermögen, Erb-und Pflichtteilsansprüche, Versorgungsanwartschaften) individuell gestaltbar, kann also von dem Paar ausgeschlossen oder modifiziert werden.
Ein Ehevertrag muss beim Rechtsanwalt oder Notar errichtet werden.
In einem Ehepakt kann bei der Vermögensaufteilung festgehalten werden, welche Vermögenswerte bereits vor der Ehe im Eigentum des jeweiligen Partners vorhanden waren, was davon ererbt oder was davon aus Schenkungen Dritter stammt und wie im Fall eines ehelichen Trennungsverfahrens die Aufteilung von Gebrauchsvermögen, Liegenschaftsvermögen oder ehelicher Ersparnisse vorgegangen werden soll.
Nicht alle Eventualitäten können in einem Ehevertrag verlässlich berücksichtigt und Details der Folgen bei einer Trennung geregelt bzw. vereinbart werden. Ein Ehepakt ist aber eine probate Möglichkeit, um für eine allfällige Ehekrise vorbeugend durch klärende Richtlinien gerüstet zu sein.
Es kann zum Beispiel vertraglich festgehalten werden, dass jeder Ehegatte im Fall einer Scheidung seine persönlichen Ersparnisse behält. Die Vereinbarung von Gütertrennung wäre eine andere Möglichkeit.
Es erscheint aber nur sinnvoll einen Ehepakt nach entsprechender Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt und / oder Notar sowie nach Abwägung aller Interessen und in voller Harmonie beider Vertragspartner abzuschließen.
Wichtig: Ein Ehevertrag / Ehepakt wird im Falle der Scheidung berücksichtigt!
Kategorien: Scheidung / Trennung
Tags: Ehepakt, Ehevertrag, Folgen, Scheidung, Vermögensaufteilung
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