Unterhalt – Kind – Gesetz
6. Juni 2010 – Recht / Gesetz
Gesetzliche Definition Kindesunterhalt
Was zählt zur Unterhaltsleistung für ein Kind?
§ 140. (1) Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.
(2) Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Darüber hinaus hat er zum Unterhalt des Kindes beizutragen, soweit der andere Elternteil zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes nicht imstande ist oder mehr leisten müsste, als es seinen eigenen Lebensverhältnissen angemessen wäre.
(3) Der Anspruch auf Unterhalt mindert sich insoweit, als das Kind eigene Einkünfte hat oder unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse selbsterhaltungsfähig ist.
Beitrag kommentieren
Kategorien: Recht / Gesetz
Tags: Anspruch, Definition, Gesetz, Kinder, Unterhalt
Andere Beiträge die Sie interessieren könnten:
- Unterhalt Kind
Unterhalt für Kind (Kindesunterhalt) kann in Form von Naturalunterhalt oder durch Zahlung eines Geldunterhaltes geleistet werden. Der nicht mit dem Kind wohnende Elternteil ist zur Zahlung monatlicher Alimente verpflichtet. Der mit dem Kind wohnende Elternteil leistet seinen Kindesunterhalt in Form von Naturalunterhalt, in dem er z.B. die Wohnmöglichkeit, das Essen, die Kleidung, etc. zur Verfügung stellt.
- Deckung Lebensverhältnisse
§ 94 ABGB (1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. (2) Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte [...]
- Gewalt gegen Kind-Gesetz
§ 146a ABGB verbietet das Zufügen von körperlichen und seelischen Leid gegenüber dem Kind Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind [...]
Hinterlasse einen Kommentar
Pflichtfelder sind mit
gekennzeichnet.
Durch die Abgabe Ihres Kommentares gestatten Sie 2minus1 diesen auf dieser Website zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, daß unangebrachte, irrelevante oder beleidigende Kommentare durch den Administrator gelöscht werden.