Keine Steuern zahlen für Erbe und Schenkung
Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer entfällt
Für Erbe und Schenkungen fällt in Österreich keine Steuer mehr an (Stand August 2008)
Bis zum 1. August 2008 galt:
Gesetzestext Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer Gesetzestext, § 1. ErbStG
(1) Der Steuer nach diesem Bundesgesetz unterliegen
1. der Erwerb von Todes wegen,
2. Schenkungen unter Lebenden,
3. Zweckzuwendungen.
(2) Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.
Kategorien: Recht / Gesetz
Tags: Erbschaft, Gesetzestext, Schenkung, Steuer





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