Eheverfehlung verzeihen
Verzeihung, Gesetzestext
Wer seinem Partner die begangene Eheverfehlung verzeiht, kann keine Scheidung wegen Veschuldens begehren, Gesetzestext, § 56. EheG, Stand Jänner 2007
§ 56. EheG
Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens besteht nicht, wenn sich aus dem Verhalten des verletzten Ehegatten ergibt, daß er die Verfehlung des anderen verziehen oder sie als ehezerstörend nicht empfunden hat.
Kategorien: Recht / Gesetz
Tags: Recht, Scheidung, Verfehlung





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