Ausgleichszahlung-Scheidung
20. Mai 2010 – Recht / Gesetz
§ 94. Ehegesetz
Wann spricht man bei der Scheidung von einer Ausgleichzahlung?
§ 94. (1) Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht erzielt werden kann, hat das Gericht einem Ehegatten eine billige Ausgleichszahlung an den anderen aufzuerlegen.
(2) Das Gericht kann eine Stundung der Ausgleichszahlung oder deren Entrichtung in Teilbeträgen, tunlich gegen Sicherstellung, anordnen, wenn dies für den Ausgleichspflichtigen wirtschaftlich notwendig und dem Ausgleichsberechtigten zumutbar ist.
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Kategorien: Recht / Gesetz
Tags: Aufteilung, Ausgleich, Ehegesetz, Scheidung
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