Gewalttätige Übergriffe in der Familie
Gewalt
Was macht man, wenn man sich körperlich bedroht fühlt?
Gewalt in der Familie: Werden Sie oder Ihre Kinder gewalttätig bedroht, dann ist die erste Stelle an die Sie sich wenden sollen: Die Polizei. Diese greift sofort ein und schützt Sie vor weiteren körperlichen und psychischen Übergriffen, indem sie z.B. dem Gewalttäter die Rückkehr in die Wohnung verbietet. Dieses Rückkehrverbot erlischt aber spätestens nach 20 Tagen, sofern nicht gerichtlich anders entschieden wird. Dies ist also nur eine kurzfristige Lösung des Problems.
Falls Sie einen Unterschlupf brauchen, weil sie in die gemeinsame Wohnung aus Angst vor Übergriffen des Partners nicht mehr zurückkehren können oder wollen, bieten Ihnen die Frauenhäuser Hilfe an.
In der Folgezeit sind eventuell gerichtliche Schritte einzuleiten, um eine höhere und dauerhafte persönliche Sicherheit zu garantieren. Hiezu muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden. Nach Prüfung des Antrags kann es zu einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung kommen. Die gewalttätige Person wird aufgefordert, die Wohnung sofort zu verlassen und in den folgenden nächsten drei Monaten nicht mehr zu betreten. Für eine solche gerichtliche Verfügung ist es Voraussetzung, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin die Wohnung dringend zur Deckung der eigenen Wohnbedürfnisse benötigt. Sollte gleichzeitig die Scheidung beantragt worden sein, ist diese gerichtliche Verfügung so lange gültig, bis das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist.
Österreichweit, kostenlos, rund um die Uhr, anonym: Frauenhelpline: Tel.: 0800/222 555
Gewaltschutzzentren: www.gewaltschutzzentrum.at
Interventionsstelle Burgenland
Steinamangerer Straße 4/2
7400 Oberwart
Tel.: 03352/314 20
Fax: 03352/314 20-0
intervention@utanet.at
Interventionsstelle Vorarlberg
Drevesstraße 2/3. Stock
6800 Feldkirch
Tel.: 05522/824 40
Fax: 05522/824 40-20
interventionsstelle@ifs.at
Interventionsstelle Tirol
Museumstraße 27
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/571 313
Fax 0512/573 942
office@interventionsstelle.at
Interventionsstelle Salzburg
Paris-Lodron-Straße 3a/1/5
5020 Salzburg
Tel.: 0662/870 100
Fax: 0662/870 100-44
istsalzburg@netway.at
Interventionsstelle Oberösterreich
Scharitzerstraße 6-8/V
4020 Linz
Tel.: 0732/607 760
Fax: 0732/607 760-10
office@interventionsstelle.org
Interventionsstelle Niederösterreich
Kremsergasse 37/1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/319 66
Fax: 02742/319 66-6
office.st.poelten@istnoe.at
Zweigstelle Wr. Neustadt
Neunkirchnerstraße 12
2700 Wr. Neustadt
Tel. 02622/243 00
Fax 02622/243 13
ist.wr.neustadt@aon.at
Zweigstelle Zwettl
Galgenbergstraße 2
3910 Zwettl
Tel.: 02822/530 03
Fax 02822/531 55
ist.zwettl@wvnet.at
Interventionsstelle Steiermark
Granatengasse 4/1. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/774 199
Fax: 0316/774 199-4
office@interventionsstelle-steiermark.at
Interventionsstelle Kärnten
Radetzkystraße 9, 9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/590 290
Fax 0463/590 290-10
interventionsstelle@carinthia.at
Interventionsstelle Wien
Amerlingstraße 1/6
1060 Wien
Tel. 01/585 32 88
Fax 01/585 32 88-20
office@interventionsstelle-wien.at
Kategorien: Psyche / Glaube
Tags: Frauenhaus, Gewalt, Täter, Übergriffe




Hinterlasse einen Kommentar
Pflichtfelder sind mit
gekennzeichnet.
Durch die Abgabe Ihres Kommentares gestatten Sie 2minus1 diesen auf dieser Website zu veröffentlichen.
Bitte beachten Sie, daß unangebrachte, irrelevante oder beleidigende Kommentare durch den Administrator gelöscht werden.