Urlaub-Jugendliche
Auswärtig übernachten
Darf ich mit Zustimmung meiner Eltern alleine Urlaub machen?
Burgenland
- erlaubt
Kärnten
- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson,
außer bei Nächtigungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes oder Ferialpraxis oder
bei Reisen oder Wanderungen, wenn der Erziehungsberechtigte oder die Erziehungsberechtigte zustimmt
Niederösterreich
- erlaubt
Oberösterreich
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder
mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Salzburg
- bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren auch ohne Begleitung, wenn vom Standpunkt des Jugendschutzes keine Bedenken bestehen (im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeitsleistungen, auf Ausflügen)
Steiermark
- bis zum vollendeten 15. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
Tirol
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson bei Nächtigungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, der Ausübung des Berufes oder Ferialpraxis oder bei Reisen oder Wanderungen, wenn der Erziehungsberechtigte oder die Erziehungsberechtigte zustimmt
Vorarlberg
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder
- ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ohne Aufsichtsperson mit schriftlicher Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten
Wien
- erlaubt





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