Taschengeld, für Kind
6. Juni 2010 – Kinder / AlleinerzieherInnen
Kind bekommt eigenes Geld
Wie viel Taschengeld muss ich meinem Kind überlassen?
Rein rechtlich gesehen müssen Eltern ihrem Kind / ihren Kindern kein Taschengeld zahlen, d.h. Kinder in Österreich haben keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung eines Taschengeldes. Aus pädagogischen Gründen ist es jedoch ratsam, Kindern Geld zur Verfügung zu stellen, über das sie frei verfügen können.
Das Kind lernt:
- Umgang mit Geld
- Verantwortung für die eigene Entscheidung zu übernehmen
- Zielstrebigkeit zu verfolgen, indem es z.B. zielorientiert spart
- Produkte und deren Preise zu vergleichen
- Das eigene Wertempfinden zu schulen
- Reihung der persönlichen Werte und Wünsche nach subjektiver Wichtigkeit vorzunehmen
Wichtig ist, mit dem Kind offen und unmissverständlich zu besprechen und festzulegen, was es von dem persönlichen Taschengeld zukünftig bezahlen soll, bzw. muss.
Taschengeldhöhe – Richtwerte:
bis 7 Jahre:
1 Prozent des Unterhaltsanspruches
7 bis 10 Jahre:
5 Prozent des Unterhaltsanspruches
10 bis 14 Jahre:
8 Prozent des Unterhaltsanspruches
14 bis 18 Jahre:
10 Prozent des Unterhaltsanspruches
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Kategorien: Kinder / AlleinerzieherInnen
Tags: Jugendliche, Kinder, Taschengeld
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