Körperliche oder geistige Einschränkung und Beruf
6. Juni 2010 – Gesundheit / Fitness
Behinderung, Arbeit
Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit trotz Behinderung
Körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt die Möglichkeit zu arbeiten. Ist die Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall eingetreten kann eventuell die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden. Wer trotz seiner körperlichen oder geistigen Einschränkung in einen Beruf einsteigen bzw. am Berufsleben weiterhin teilhaben möchte, benötigt die professionelle Unterstützung für den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Beruf. Professionelle Organisationen helfen Ihnen, die Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg bzw. die beruflichen Rehabilitation zu finden und zu verbessern.
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Kategorien: Gesundheit / Fitness
Tags: Arbeit, Behinderung, Beratung, Beruf, Einschränkung, Förderung
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