Sozialhilfe
Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen
Wann liegt Hilfsbedürftigkeit vor?
Um hilfsbedürftigen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, gibt es in Österreich die Sozialhilfe.
Hilfsbedürftigkeit liegt vor:
- Wenn der notwendige Lebensbedarf bzw. Lebensunterhalt weder durch den Einsatz der eigenen Kräfte, (d.h.Einsatz der eigenen Arbeitskraft / Arbeitsunfähigkeit), und Mittel (d.h. Einsatz von eigenen Einkommen und verwertbaren Vermögen / Vermögenslosigkeit)
- oder durch familiäre Unterhaltsleistungen,
- noch auf Grund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen vorrangigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann.
Der Bezug von Sozialhilfe ist keine Sozialversicherungsleistung und somit kein Einkommensbestandteil. Folglich wird die der Sozialhilfebetrag nicht in die Unterhaltsbemessung mit einbezogen.
Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe genauestens überprüft.
Kategorien: Finanzen / Versicherungen
Tags: Hilfe, Sozialhilfe, Unterhalt, Unterstützung




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