Geförderte Mediation
Zuschuss für Mediation
Finanzielle Unterstützung für sozial schwache Menschen für die Streitbeilegung
Von Geförderter Mediation spricht man, wenn der Mediator / die Mediatorin, die man für eine Mediation in Anspruch nehmen möchte, in die Mediatoreniste des Bundesministeriums eingetragen ist. Die Kosten für die Mediation übernimmt dann zum Teil oder zur Gänze das Ministerium. Die Höhe des Selbstbehalts wird von den Mediatoren berechnet und in der Folge auch mit dem Ministerium abgewickelt. Man zahlt nach jeder Mediationsstunde ausschließlich den berechneten Anteil (sog. “Selbstbehalt”).
Derzeit (Stand 2011) Kosten ein Mediatorenpaar pro Einheit / Mediation 182,– Euro.
Basis für die Berechnung der Höhe der Förderung ist das Familieneinkommen. Daher muss dem Mediatorenteam Gehaltsbestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Lohnbestätigungen und ähnliches zur Überprüfung vorgelegt werden. Auch Zahlungen betreffend den Kindesunterhalt für eines unterhaltspflichtiges Kind wirken sich auf die Höhe des Zuschusses aus.
Höhe des Selbstbehalts
Familieneinkommen bis € 1000.-:
- Kein Kind: € 10 Selbstbehalt
- ab 1 Kind: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen von € 1000,- bis € 1500,-
- Kein Kind: € 20,- Selbstbehalt
- mit 1 Kind: € 8,- Selbstbehalt
- ab 2 Kindern: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen € 1500,- bis € 1900,-
- Kein Kind: € 50,- Selbstbehalt
- mit 1 Kind: € 14,- Selbstbehalt
- mit 2 Kindern: € 8,- Selbstbehalt
- ab 3 Kindern: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen von € 1900,- bis € 2200,-
- Kein Kind: € 80,- Selbstbehalt
- mit 1 Kind: € 40,- Selbstbehalt
- mit 2 Kindern: € 14,- Selbstbehalt
- mit 3 Kindern: € 8,- Selbstbehalt
- ab 4 Kindern: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen € 2200 bis € 2500
- Kein Kind: € 120,- Selbstbehalt
- mit 1 Kind: € 60,- Selbstbehalt
- mit 2 Kindern: € 40,- Selbstbehalt
- mit 3 Kindern: € 14,- Selbstbehalt
- mit 4 Kindern: € 8,- Selbstbehalt
- ab 5 Kindern: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen € 2500 bis € 2800
- Kein Kind: € 164,- Selbstbehalt
- mit 1 Kind: € 100,- Selbstbehalt
- mit 2 Kindern: € 60,- Selbstbehalt
- mit 3 Kindern: € 40,- Selbstbehalt
- mit 4 Kindern: € 14,- Selbstbehalt
- mit 5 Kindern: € 8,- Selbstbehalt
- ab 6 Kindern: kein Selbstbehalt
Familieneinkommen € 2800 bis € 3000
- ab dem 1. Kind: € 140,- Selbstbehalt
- mit 2 Kindern: € 100,- Selbstbehalt
- mit 3 Kindern: € 60,- Selbstbehalt
- usw.
Familieneinkommen € 3000 bis € 3200
- ab dem 2. Kind: € 140,- Selbstbehalt
- mit 3 Kindern: € 100,- Selbstbehalt
- mit 4 Kindern: € 60,- Selbstbehalt
- usw.
Familieneinkommen € 3200 bis € 3400
- ab dem 3. Kind: € 140,- Selbstbehalt
- mit 4 Kindern: € 100,- Selbstbehalt
- usw.
Familieneinkommen € 3400 bis € 3600
- ab dem 4. Kind: € 140,- Selbstbehalt
- mit 5 Kindern: € 100,- Selbstbehalt
- usw.
Familieneinkommen € 3600 bis € 3800
- ab dem 5. Kind: € 140,- Selbstbehalt
- mit 6 Kindern: € 100,- Selbstbehalt
- usw.
Familieneinkommen € 3600 bis € 3800
- kein Zuschuss
In der Praxis liegen die Kosten für eine Mediation, speziell natürlich auch für eine geförderten Mediation, deutlich unter üblichen Anwaltskosten, die bei einer strittigen Scheidung anfallen können.
Tipp: Finden Sie Ihren Mediator / Ihre Mediatorin in der Nähe
Kategorien: Finanzen / Versicherungen
Tags: Förderung, Kosten, Mediation, Mediationsstunde, Mediator, Mediatorenpaar, Selbstbehalt, Streitbeilegung, Unterstützung





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