Einkommen – Auskunft
Gehaltsauskunft
Für die Berechnung des Unterhalts werden Auskünfte über die Höhe des Lohnes, des Gehaltes, der Einkünfte etc. benötigt
Der Unterhaltspflichtige hat die Pflicht für die Unterhaltsbemessung alle Unterlagen, wie z.B. Lohnzettel, Gehaltsbestätigung, etc. zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht freiwillig oder bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Unterlagen, kann das zuständige Gericht beim Dienstgeber eine Gehaltsauskunft anfordern.
Für selbstständige Erwerbstätige gilt: Die Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre beizubringen.
Kategorien: Finanzen / Versicherungen
Tags: Auskunft, Dienstgeber, Einkommen, Gehalt, Lohn, Lohnzettel, Steuer





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