Abfertigung alt Höhe
Berechnung der Abfertigungshöhe
Abfertigung für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 eingegangen worden sind
Die Höhe der Abfertigung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und grundsätzlich von der Höhe des letzten Monatsentgeltes ab.
| Dauer des Dienstverhältnisses | Monatsentgelte als Abfertigung |
|---|---|
| 3 Jahre | 2 |
| 5 Jahre | 3 |
| 10 Jahre | 4 |
| 15 Jahre | 6 |
| 20 Jahre | 9 |
| 25 Jahre | 12 |
Die allgemeine Basis für die Berechnung der Abfertigungshöhe ist das für den letzten Monat gebührende Entgelt. Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, etc. werden in die Abfertigungsberechnung einbezogen. Regelmäßige Auszahlungen von Entgelten in unterschiedlicher Höhe, wie z.B. Provisionen, Überstundenentgelte, usw. werden auch berücksichtigt. Es wird eine Durchschnittsberechnung, in der Regel über einen einjährigerBeobachtungszeitraum, angestellt. Präsenz- und Zivildienstzeiten werden grundsätzlich angerechnet.
Zeiten eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutzgesetz und dem EKUG bleiben für die Berechnung der Abfertigungssumme hingegen unberücksichtigt, sofern nicht günstigere Regelungen (Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag) bestehen. Für die Berechnung der Abfertigung sind alle Zeiten, die der Angestellte in unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnissen als Arbeiter oder Lehrling zum selben Arbeitgeber zurückgelegt hat, zu berücksichtigen. Lehrzeiten sind sonst nur dann zu berücksichtigen, wenn das Arbeitsverhältnis einschließlich der Lehrzeit mindestens sieben Jahre ununterbrochen gedauert hat. Zeiten eines Lehrverhältnisses allein begründen keinen Abfertigungsanspruch.
Kategorien: Finanzen / Versicherungen
Tags: Abfertigung, Definition





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