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	<title>2minus1 &#187; Wohnen / Haushalt</title>
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		<title>RE/MAX-Wohnstudie</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 11:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie und wo wohnen die Österreicher? 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener. Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen. Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen 70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Wie und wo wohnen die Österreicher?</strong></h1>
<h3>20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der derzeitigen Wohnsituation</h3>
<p>Hausbesitzer und ältere Bewohner sind zufriedener.<br />
Mieter, Jüngere und Personen, die erst kürzlich eingezogen sind, wollen oftmals anders wohnen.</p>
<ul>
<li>Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnen in Einfamilien-, Zweifamilien- sowie Reihenhäusern und 50% in Wohnungen</li>
<li>70% der Wohnungsbewohner wohnen in Miete, nur 30% in Eigentum</li>
<li>Durchschnittlich 107m<sup>2</sup> Wohnfläche</li>
<li>Am zufriedensten sind Ältere und die Nutzer großer Wohnflächen.</li>
</ul>
<p><strong>Amstetten, 24. Mai 2011</strong> &#8211; 20% der österreichischen Bevölkerung planen eine Veränderung der aktuellen Wohnsituation innerhalb von drei Jahren. So das Ergebnis der RE/MAX-Wohnstudie, die das größte Maklernetzwerk Österreichs www.remax.at, mit dem renommierten Linzer Marktforschungsinstitut market durchgeführt hat. „Dieses Ergebnis zeigt, dass für ein Fünftel der ÖsterreicherInnen die derzeitige Wohnsituation nicht wirklich passt“, erläutert der Geschäftsführer von RE/MAX Austria, Bernhard Reikersdorfer, MBA. „Der Wunsch nach einer Veränderung innerhalb der nächsten 3 Jahre ist besonders ausgeprägt bei den unter 30-Jährigen (41%), bei Mietern von Wohnungen (40%) und interessanterweise dann, wenn der Einzug erst vor einem Jahr erfolgte (33%). Die Basis für diese repräsentativen Ergebnisse liefert eine persönliche Umfrage unter 1000 Erwachsenen in ganz Österreich.</p>
<p><strong>Die derzeitigen Wohnverhältnisse</strong><br />
Die Hälfte der ÖsterreicherInnen wohnt in einem Haus, nämlich in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern.</p>
<p>Die anderen 50% bewohnen eine Wohnung in Mehrfamilienhäusern, Wohnblöcken und Zinshäusern. „Österreich teilt sich vom Wohn- und Lebensstil in 2 gleich große Gruppen auf: Die eine Hälfte sind sogenannte Wohnungsbewohner und die andere Hälfte sogenannte Hausbewohner“, erläutert Mag. Anton E. Nenning, Marketingchef bei RE/MAX Austria.</p>
<p>„Insgesamt wohnen 6 von 10 Österreichern im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, also im Eigentum und 4 von 10 Österreichern in Miete“, so Nenning weiter.<br />
Die &gt;Hausbewohner&lt; wohnen zu 87% im Haus, das im Eigentum der Familie oder des Partners ist, nur 10% zahlen dafür Miete.<br />
Die &gt;Wohnungsbewohner&lt; wohnen zu 30% in Eigentumswohnungen und zu 36% in Mietwohnungen, 18% in Genossenschaftswohnungen und 14% in Gemeindewohnungen. Für 68% der Wohnungen bestehen Mietverhältnisse, es wohnen also nicht die Eigentümer selbst darin. „Dies zeigt aber auch, wie wichtig Eigentumswohnungen, die in weiterer Folge vermietet werden, als Wertanlage und Investitionsobjekte für die Volkswirtschaft sind,“ meint RE/MAX-Geschäftsführer Bernhard Reikersdorfer.</p>
<p><strong>Im Schnitt 107m²</strong><br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt 107m<sup>2</sup>. Auffallend ist bei der durchschnittlichen Wohnfläche der ÖsterreicherInnen der Unterschied zwischen Stadt und Land: Während man am Land auf 133m<sup>2</sup> lebt, sind es in Klein- und Bezirksstädten 101m<sup>2</sup>, jedoch in Wien und den Landeshauptstädten nur bescheidene 81m<sup>2</sup>.<br />
„Bewohnern von Gemeindewohnungen steht im Schnitt nur die Hälfte der Wohnfläche zur Verfügung, die Eigentümer von Einfamilienhäusern nutzen können“ so Reikersdorfer.<br />
Die durchschnittliche Wohnfläche beträgt in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern 141m<sup>2</sup>, in Eigentums- und Mietkaufwohnungen 88m<sup>2</sup>, in Mietwohnungen 73m<sup>2 </sup> und in Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen 69m<sup>2</sup>.</p>
<p><strong>Eineinhalb Jahrzehnte im selben Heim</strong><br />
Durchschnittlich bleiben die ÖsterreicherInnen 14,2 Jahre in ihrem Heim. Ein Drittel ist aber erst weniger als fünf Jahre im derzeitigen Domizil.</p>
<p>„Am längsten bleiben Bewohner in Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäusern, nämlich im Schnitt 17,1 Jahre.“ erklärt RE/MAX-Austria Chef Reikersdorfer. Dann folgen die Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen mit 14,2 und die Eigentumswohnungen mit 13,2 Jahren. Deutlich kürzer bleiben Bewohner in Mietwohnungen, nämlich nur 7,5 Jahre. Dies zeigt sich auch deutlich in der Begründung, warum die Menschen dort wohnen: 50% der Mietwohnungsbewohner gaben an, dass sie schnell eine Unterkunft benötigt haben.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Gründe für die derzeitige Wohnsituation</strong><br />
Generell sind die wichtigsten Gründe für die persönliche derzeitige Wohnsituation die „Finanzierbarkeit“, „persönliche Bedürfnisabdeckung“, „Wohnklima“ und „Umgebung“. So geben 62% an, dass die „Leistbarkeit der Wohnung/des Hauses“ ein wichtiger Grund für die Entscheidung war, 61% dass die „Wohnung/das Haus genau ihren Wünschen entsprochen“ hat und 51% hatten sich „aufgrund der Lage im Grünen“ für das Objekt entschlossen. Weitere Motive sind: „Weil es mein Heimatort ist und viele Freunde und Bekannte dort wohnen“ (45%), „Wegen der Stadtnähe und der Annehmlichkeiten der Stadt“ (37%) sowie „Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes“ (35%). Für 34% war die „Gründung eines gemeinsamen Haushaltes“ das Argument, bzw. ebenso oft, weil „sie sich privat verändert haben“.</p>
<p>Unterschiede finden sich zwischen Wohnungsbewohnern und Häuserbewohnern vor allem beim Preisthema und der Lage: Während die Grünlage für Häuserbewohner mit 64% das wichtigste Auswahl-Motiv war (hingegen nur 34% der Wohnungsbewohner), ist die Leistbarkeit für Wohnungsnutzer (74%) essentiell, aber nur für 52% der Hausbewohner.</p>
<p><strong>Je älter die Bewohner und je länger die Wohndauer, desto geringer der Veränderungswunsch</strong></p>
<p>Selten, nämlich nur von 8%, wird ein Umzug in der Altersgruppe &gt;50plus&lt; geplant.<br />
Ebenso bei denen, deren Einzug länger als 10 Jahre her ist. Jene planen zu 7% nochmals zu übersiedeln.<br />
Genau entgegengesetzt ist es bei den Jungen, den Mietern und denen, die erst eingezogen sind: In den nächsten 3 Jahren planen die unter 30-Jährigen zu 41% eine Übersiedlung. Die Gründe liegen laut dem RE/MAX-Marketingchef auf der Hand: Auszug von zuhause, Jobwechsel, Ende des Studiums, all das fällt häufig in diesen Lebensabschnitt genauso wie das Zusammenziehen mit einem Partner.</p>
<p>Doch auch das Gegenteil, die rasche Trennung und damit der manchmal extrem kurzfristige Bedarf an Wohnfläche zeigt Spuren im Wohnverhalten:</p>
<p>Frisch Getrennte greifen vor allem auf Wohnungen und zwar Mietwohnungen zurück, weil dort die rascheste Wohn-Bedarfsdeckung möglich ist und die höchste Flexibilität geboten wird: So kommt es, dass oftmals eine kleine Mietwohnung als Zwischenlösung dient und der Wunsch nach Wohn-Veränderung bleibt. 33% der Personen, die in den letzten 12 Monaten eingezogen sind, wollen sich verändern.</p>
<p><strong>Wohnungsgröße wichtig für Wohnzufriedenheit</strong></p>
<p>Je größer die Wohnfläche, desto zufriedener und langfristiger sehen die Bewohner ihre derzeitige Wohnsituation: Bei kurzfristigen Wohnsituationen beträgt die durchschnittliche Wohnfläche 79m<sup>2</sup>, bei langfristigen 113m<sup>2</sup>.</p>
<p>Ein interessanter Aspekt ergibt sich aus dem Vergleich der Wohnflächen von Personen, die sich der Immobilienmakler bedient haben: Ihre Wohnfläche ist mit durchschnittlich 112m² um 7m² größer als jene, die ohne Makler dort gelandet sind, wo sie jetzt wohnen.</p>
<p><strong>My home is my castle… </strong><strong>Eigenes Haus macht am sesshaftesten </strong></p>
<p>Auffallend ist auch: Je größer die Wohnfläche, desto weniger häufig wird umgezogen: Von den Personen, die bis zu 60m<sup>2</sup> Wohnfläche nutzen, wollen 33% umziehen.<br />
Dagegen wollen jene, die mehr als 130m<sup>2</sup> nutzen, nur mehr zu 10% wieder weg.<br />
Ebenfalls keinen großartigen Wunsch zur Änderung der Wohnsituation haben Bewohner von Häusern (10% planen Umzug) und von Eigentums-/ Mietkaufwohnungen (20% Umzugspläne). Dagegen planen 40% der Mietwohnungsbewohner einen Umzug.</p>
<p>Man sieht also, ein eigenes Haus oder zumindest eine Eigentumswohnung führen zu einer wesentlich höheren Wohnzufriedenheit als eine Miet-, Genossenschafts- oder Gemeindewohnung.</p>
<p>Statistik und Datenbasis:<br />
Untersuchung im Auftrag von RE/MAX Austria, durchgeführt von market, Linz.<br />
Untersuchungszeitraum: Jänner-Februar 2011<br />
Befragungstyp: Persönliche Interviews (face-to-face) im Rahmen einer Omnibus-Befragung, repräsentativ für die österreichische Bevölkerung ab 15 Jahren,Schwankungsbreite: max. 3,16% bei 95,45% Sicherheit (Sigma 2-Niveau)<br />
Verfahren: Quota nach Bezirk, Geschlecht, Alter und Berufstätigkeit<br />
Stichprobengröße: n=1000 Personen, gewichtet entsprechend der Bevölkerungsverteilung</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em> </em></p>
<p><a href="mailto:wolfgang.wendy@reichlundpartner.at"></a><strong> </strong></p>
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		<title>Grunderwerbsteuer Österreich</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 14:10:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Bemessungsgrundlage]]></category>
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		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Schenkung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Tod]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuer für Erwerb von Grund Muss man beim Kauf eines inländischen Grundstückes Steuern zahlen? Die Grunderwerbsteuer erfasst den rechtsgültigen Erwerb von inländischen Grundstücken. Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Nur in bestimmten Fällen ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert des Grundstückes. Der Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Steuer für Erwerb von Grund</h1>
<h3>Muss man beim Kauf eines inländischen Grundstückes Steuern zahlen?</h3>
<p>Die Grunderwerbsteuer erfasst den rechtsgültigen Erwerb von inländischen Grundstücken.<br />
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von der <strong>Gegenleistung</strong> bemessen. Nur in bestimmten Fällen ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Wert des Grundstückes.<br />
Der Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen oder durch eine Schenkung unterliegt ab 1. August 2008 der Grunderwerbsteuer.<br />
<strong>Höhe:</strong><br />
- Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises inkl. aller Gegenleistungen  (<acronym title="zum Beispiel" lang="de">z.B.</acronym>: Übernommenes Wohnbaudarlehen).<br />
- Für Wohnung, die von einer nahen Verwandten/einem nahen Verwandten kaufen,  beträgt sie nur zwei Prozent.<br />
- Bei Grundstückserwerb von Todes wegen (<acronym title="zum Beispiel" lang="de">z.B.</acronym> durch Erbschaft) oder durch Schenkung beträgt die  Grunderwerbsteuer den dreifache Einheitswert<br />
- In  bestimmten Fällen kann man von der Grunderwerbsteuer befreit werden</p>
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		<title>Immobilienkauf-Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 12:32:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Grundbucheintragungsgebühr]]></category>
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		<description><![CDATA[Nebenkosten bei Kaufverträgen Hauskauf / Wohnungskauf / Grundstückskauf usw. fallen zum Kaufpreis zusätzliche Kosten an: 1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) 2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1% (seit 2011-01-01) 3. Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung: Kosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden-errichters zzgl. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Nebenkosten bei Kaufverträgen</h1>
<h3>Hauskauf / Wohnungskauf / Grundstückskauf usw. fallen zum Kaufpreis zusätzliche Kosten an:</h3>
<p>1. <strong>Grunderwerbsteuer</strong> vom Wert der Gegenleistung: 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)<br />
2. <strong>Grundbucheintragungsgebühr </strong>(Eigentumsrecht): 1,1% (seit 2011-01-01)<br />
3. <strong>Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung</strong>: Kosten nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkunden-errichters zzgl. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.<br />
4. <strong>Grundverkehrsverfahren:</strong> Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben sind länderweise unterschiedlich.<br />
5. <strong>Übernahme der Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen durch den Erwerber:</strong> Es besteht kein Rechtsanspruch auf 	Übernahme.<br />
Im jeweiligen Einzelfall sind sowohl die Möglichkeiten der Übernahme als auch allfällige, daraus resultierende Belastungen zu ermitteln.<br />
6. <strong>Allfällige Anliegerleistungen wie Aufschließungskosten, Kosten der Baureifmachung des Grundstückes, Anschlussgebühren und -kosten</strong>:<br />
z.B.: Wasser, Kanal, 	Strom, Gas, Telefon etc. laut Vorschreibung der Gemeinde.<br />
7. <strong>Vermittlungshonorar:</strong> Berechungsbasis ist der Wert. Er besteht idS aus dem Kaufpreis zzgl. übernommener Verpflichtungen, Hypotheken, geldwerter Lasten, Haftungsübernahmen, Verbindlichkeiten, etc. §16(1) Die gesetzliche Honorarobergenze jeweils vom Käufer und Verkäufer beträgt:<br />
bei Kauf, Verkauf oder Tausch:<br />
- bis zum Wert von € 36.336,42: 4% des Kaufpreises zzgl. 20% MWSt.<br />
- bei einem Wert von € 36.336,43 bis € 48.448,49: Gebühr  von € 1.453,46 zzgl. 20% MWSt<br />
- ab einem Wert von € 48.448,50: 	3% des Kaufpreises zzgl. 20% MWSt.<br />
Meistens wir die Provision nach Kaufabschluss fällig.<br />
Ausnahmen:</p>
<ul>
<li>Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht.</li>
<li>Ein späterer  Fälligkeitszeitpunkt muss mit dem Makler ausdrücklich vereinbart werden.</li>
<li>Wird der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung  abgeschlossen, wird die Maklerprovision erst mit deren Ende fällig.</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien Experten wie z.B.: RE/MAX</p>
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		</item>
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		<title>Immobilien-Provision</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 12:04:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Hauptmietzins]]></category>
		<category><![CDATA[Honorargrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermittlungshonorar]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilienmakler Vermittlungsgebühren Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus: Hauptmietzins oder Untermietzins, anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift), allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilienmakler Vermittlungsgebühren</h1>
<p><strong>Miete: Vermittlungshonorar Immobilienmakler<br />
</strong>Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus:</p>
<ul>
<li>Hauptmietzins oder Untermietzins,</li>
<li>anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,</li>
<li>Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),</li>
<li>allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und  Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des  Vermieters.</li>
<li>Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung der Honorargrundlage in den Bruttomietzins einzurechnen. §24(1)</li>
<li>Nicht sind die Heizkosten mit einzurechnen, wenn es sich um eine  Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die  Mietzinshöhe nicht frei vereinbart werden darf. §24(2)</li>
</ul>
<p><strong>Vermittlung durch Immobilienmakler</strong><br />
Honorarobergrenze zzgl. 20% MWSt. &#8211; bei Wohnungen und Einfamilienhäuser:<br />
Abkürzung BMMZ steht für:Bruttomonatsmietzins</p>
<p><strong>Befristung der Miete weniger als 2 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mindestens 2 bis genau 3 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mehr als 3 Jahre oder unbefristet:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 2 BMMZ §20(1)</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien-Experten, wie z.B.: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Mietvertrag-Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 11:11:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien-Experten]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienmakler]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermittlung]]></category>
		<category><![CDATA[Vermittlungshonorar]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragserrichtungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Gebühren Mietverträge Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen Nebenkosten 1.Vergebührung des Mietvertrages Nach §33 TP5 GebG: 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. MWSt), höchstens des 18-fachen Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des 3-fachen Jahreswertes. Der Vermieter (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Notar, Rechtsanwalt oder Hausverwalter) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Gebühren Mietverträge</h1>
<p><strong>Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen Nebenkosten </strong></p>
<p><strong>1.Vergebührung des Mietvertrages<br />
</strong>Nach §33 TP5 GebG: 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. MWSt), höchstens des 18-fachen Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des 3-fachen Jahreswertes. Der Vermieter (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Notar, Rechtsanwalt oder Hausverwalter) ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Mietverträgen über Gebäude und Gebäudeteile, die überwiegend  Wohnzwecken dienen, ist die Bemessungsgrundlage mit dem 3-fachen Jahreswert begrenzt.</p>
<p><strong>2.Vertragserrichtungskosten<br />
</strong>Nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Vertragserrichters.</p>
<p><strong>3.Vermittlungshonorar<br />
</strong>Berechnungsbasis für das Honorar ist der Bruttomonatsmietzins (abgekürzt: BMMZ). Dieser besteht gem. §24(1) aus:</p>
<ul>
<li>Haupt- oder Untermietzins,</li>
<li>anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben,</li>
<li>Anteile für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift),</li>
<li>allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters.</li>
<li>Nicht ist die Mehrwertsteuer für die Berechnung der Honorargrundlage in den Bruttomietzins einzurechnen. §24(1)</li>
<li>Nicht sind die Heizkosten mit einzurechnen, wenn es sich um eine Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Mietzinshöhe nicht frei vereinbart werden darf. §24(2)</li>
</ul>
<p><strong>Vermittlung durch Immobilienmakler</strong><br />
Honorarobergrenze zzgl. 20% MWSt. &#8211; bei Wohnungen und Einfamilienhäuser:<br />
Abkürzung BMMZ steht für:Bruttomonatsmietzins</p>
<p><strong>Befristung der Miete weniger als 2 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mindestens 2 bis genau 3 Jahre:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 1 BMMZ §20(1)<br />
<strong>Befristung </strong><strong>der Miete </strong><strong>mehr als 3 Jahre oder unbefristet:</strong> vom Vermieter 3 BMMZ §20(2) und vom Mieter 2 BMMZ §20(1)</p>
<p>Tipp: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Immobilien-Experten, wie z.B.: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></p>
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		<title>Grundbuch Gebühr</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 10:52:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
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		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Eintragung]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaftssteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Eintragung Grundbuch Kosten Anhebung der Grundbucheintragungsgebühr seit Anfang Jänner 2011 Die Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch wurde ab 1. Jänner 2011 um 0,1 % auf 1,1 %  erhöht. Weitere wichtige Änderungen für die Immobilienwirtschaft im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011: Die Kredit- und Darlehensvertragsgebühren in der Höhe von 0,8 % bzw. 1,5 % per [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Eintragung Grundbuch Kosten</h1>
<p><strong>Anhebung der Grundbucheintragungsgebühr seit Anfang Jänner 2011</strong><br />
Die Gebühr für die Eintragung in das Grundbuch wurde ab 1. Jänner 2011 um 0,1 % auf 1,1 %  erhöht.<br />
Weitere wichtige Änderungen für die Immobilienwirtschaft im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011:<br />
Die Kredit- und Darlehensvertragsgebühren in der Höhe von 0,8 % bzw. 1,5 % per 1. Jänner 2011 abgeschafft.<br />
Die im Vorfeld von zahlreichen Experten und Wirtschaftsforschern diskutierte Erhöhung der Grundsteuer bzw. die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer blieb ebenso aus, wie die Abschaffung der Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) bei Mietverträgen.</p>
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		<title>Suche Mietwohnung</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 11:11:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Erhaltung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wohnungsmiete Tipps, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen: Bei der Suche nach einer Mietwohnung bzw. vor Abschluss eines Mietvertrages sind wichtige Fragen zu klären, wie z.B.: Wie finde ich meine zukünftige, passende Mietwohnung? Wie verschaffe ich mir den wichtigen und notwendigen Marktüberblick? Unterliegt das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder handelt es sich um eine Voll- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnungsmiete</h1>
<h3>Tipps, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen:</h3>
<p>Bei der Suche nach einer Mietwohnung bzw. vor Abschluss eines Mietvertrages sind wichtige Fragen zu klären, wie z.B.:</p>
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<p><a href="http://www.2minus1.at/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MTM2LDAsMCxodHRwOi8vd3d3LnJlbWF4LmF0" target="_blank" class="bildlink"><img src="http://www.2minus1.at/wp-content/banners/REMAX gr.gif" /></a></p>
</div>
<ul>
<li>Wie finde ich meine zukünftige, passende Mietwohnung?</li>
<li>Wie verschaffe ich mir den wichtigen und notwendigen Marktüberblick?</li>
<li>Unterliegt das Mietobjekt dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder handelt es sich um eine Voll- bzw. Teilausnahme?</li>
<li>Welche vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten habe ich als Mieter?</li>
<li>Thematik Erhaltung/Instandhaltung &#8211; Wer ist in welchem Fall für welche Reparaturen, Sanierungen, etc. verantwortlich?</li>
<li>Darf der Vermieter sich einen Wohnungsschlüssel behalten?</li>
<li>Welche Nebenkosten entstehen dem Mieter mit dem Abschluss des Mietvertrages?</li>
<li>Darf der Vermieter eine Kaution verlangen? Wie hoch darf die Kaution maximal sein?</li>
<li>Ist der Eigentümer zur Vermietung berechtigt (Fruchtgenussrecht, Miteigentum)?</li>
<li>Darf ich untervermieten? Wie viele Zimmer dürften untervermietet werden? Welchen Mietpreis dürfte ich für die Untervermietung verlangen?</li>
<li>Ist die Miete fair berechnet? (Wie hoch sind die anteilgen Betriebskosten? usw.)</li>
<li>Viele weitere Fragen im Zusammenhang mit der Mietwohnung</li>
</ul>
<p><strong>Tipp: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a></strong> verfügt über ein breitgefächertes Immobilienangebot und das notwendige Know-How, um Ihnen bei der Suche nach Ihrer Wunschimmobilie eine entsprechende Dienstleistung bieten zu können. Gemeinsam schaffen wir es.</p>
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		<title>Kauf von Immobilien</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 09:40:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Baugenehmigung]]></category>
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		<category><![CDATA[RE/MAX]]></category>
		<category><![CDATA[seriöse]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wohnungskauf/Hauskauf Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte? Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu. Fragen wie z.B.: Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich? Was ist der faire Preis für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnungskauf/Hauskauf</h1>
<h3>Was ist zu beachten, wenn ich eine Wohnung, Haus, Büro, Geschäft, Grundstück, etc. kaufen möchte?</h3>
<p>Beim Kauf einer Immobilie kommt einer professionellen Betreuung eine besondere Bedeutung zu.<br />
Fragen wie z.B.:</p>
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<p><a href="http://www.2minus1.at/wp-content/plugins/adrotate/adrotate-out.php?track=MTM3LDAsMCxodHRwOi8vd3d3LnJlbWF4LmF0" target="_blank" class="bildlink"><img src="http://www.2minus1.at/wp-content/banners/REMAX gr.gif" /></a></p>
</div>
<ul>
<li>Wie finde ich am Immobilienmarkt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so rasch und angenehm wie möglich?</li>
<li>Was ist der faire Preis für das Objekt meiner Wahl bzw. Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis bei den Objekten, die für mich in Frage kommen?</li>
<li>Ist die Liegenschaft lastenfrei, d.h. gibt es Belastungen wie etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte und dergleichen ?</li>
<li>Wie sieht es mit Bebauungsmöglichkeiten aus? Ist eine Baugenehmigung bzw. eine Benützungsbewilligung vorhanden? Wie darf das Grundstück bebaut werden?(Bauklasse, etc.)</li>
<li>Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?</li>
<li>Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?</li>
<li>Gehört die Einrichtung zum Haus bzw. gibt es einen Preisnachlass, wenn ich das Inventar nicht möchte usw.?</li>
<li>Wann bekomme ich die Schlüssel bzw. ab wann muss ich Zahlungen für das Objekt (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom usw.) übernehmen?</li>
<li>Ist das Kaufobjekt ausreichend versichert? Kann ich die bestehende Versicherung kündigen?</li>
<li>Viele weitere Fragen</li>
</ul>
<p>Seriöse Immobilienmakler klären für Sie verlässlich alle mit dem Kauf der Immobilie zusammenhängenden Fragen.</p>
<p><strong>Tipp: <a href="http://www.remax.at/" target="_blank">RE/MAX</a> </strong>erstellt gemeinsam mit Ihnen mittels einer genauen Bedarfsanalyse  Ihr individuelles Anforderungsprofil und klärt Sie über alle  wesentlichen Umstände, die mit dem Kauf einer Immobilie auftreten  können, auf<strong>. </strong>Damit erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um gemeinsam  mit Ihrem<strong> RE/MAX Makler </strong>die für Sie richtige Entscheidung treffen zu  können.</p>
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		<title>Verkauf Wohnung/Haus</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 09:29:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wohnen / Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
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		<category><![CDATA[Makler]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkaufsobjekt]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Immobilie verkaufen Fragen, die vorab beim Verkauf einer Immobilien z.B. zu klären sind: Wie ist die aktuelle Marktsituation? Wie viel ist mein Objekt wert? Welchen Preis kann ich am Markt erzielen? Wofür hafte ich als Verkäufer bzw. wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Wie schaffe ich es mein Verkaufsobjekt zum bestmöglichen Preis, so rasch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Immobilie verkaufen</h1>
<h3>Fragen, die vorab beim Verkauf einer Immobilien z.B. zu klären sind:</h3>
<ul>
<li>Wie ist die aktuelle Marktsituation?</li>
<li> Wie viel ist mein Objekt wert?</li>
<li> Welchen Preis kann ich am Markt erzielen?</li>
<li> Wofür hafte ich als Verkäufer bzw. wie sieht es mit der Gewährleistung aus?</li>
<li> Wie schaffe ich es mein Verkaufsobjekt zum bestmöglichen Preis, so rasch und angenehm wie möglich zu verkaufen?</li>
<li> Wie komme ich zu Interessenten für mein Objekt bzw. in weiterer Folge wie finde ich den passenden Käufer?</li>
<li> Wie verhindere ich Immobilientouristen?</li>
<li> Hat der Verkauf steuerliche Auswirkungen?</li>
<li> Wie sichere ich den Erhalt des Kaufpreises ab?</li>
<li> Worauf ist bei der Vertragabwicklung zu achten?</li>
<li> Was habe ich bei erfolgtem Verkauf zu tun (Übergabe, Versicherungsverträge usw)?</li>
</ul>
<p>Tipp: Dabei können Ihnen erfahrene Makler mit entsprechenden Kenntnissen des regionalen Immobilienmarktes sehr behilflich sein.</p>
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		<title>Vermietung Immobilie Tipps</title>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 08:58:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>B.Lang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten Was soll man als Vermieter beachten? Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen: Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen? Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)? Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren? Welche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1>Wohnung, Haus, Büro, Geschäftslokal, etc. vermieten</h1>
<h3>Was soll man als Vermieter beachten?</h3>
<p>Bevor man eine Immobilie zur Vermietung anbietet bzw. als Vermieter einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnet, sollte man folgende Überlegungen anstellen:</p>
<ul>
<li>Wie viel Miete kann (darf) ich für mein Objekt erzielen?</li>
<li>Unterliegt mein Objekt dem Mietrechtsgesetz (MRG)?</li>
<li>Welche Vertragsdauer soll bzw. darf ich vereinbaren?</li>
<li>Welche Beendigungsmöglichkeiten bestehen bzw. können vereinbart werden?</li>
<li>Wer ist für die Instandhaltung bzw. Erhaltung des Mietobjektes verantwortlich?</li>
<li>Darf ich eine Kaution vereinbaren und wie stelle ich deren Bezahlung sicher?</li>
<li>Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, usw.)</li>
<li>Weitere wichtige Punkte: Weitergabe/Untervermietung, Indexsicherung, Mietvertragsvergebührung, Ersatz von getätigten Investitionen</li>
</ul>
<p>Wie man sieht ist eine professionelle Beratung z.B. durch einen Makler bei der Vermietung unumgänglich. Wenden Sie sich an jemanden, der Ihnen persönlich mit dem nötigen Fachwissen zur Verfügung steht und dafür sorgt, dass Ihr Mietobjekt an den passenden Mieter gelangt.</p>
]]></content:encoded>
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